Ï Ab 2002 gelten neue Regeln bei der landwirtschaftlichen Investitionsförderung (AFP).So können Investitionen in die Tierhaltung künftig nur noch gefördert werden, wenn der Betrieb unter 2 GV pro ha liegt.Wer über dieser Grenze liegt,wird nur noch dann gefördert,wenn er eine ausgeglichene Nährstoffbilanz nachweist. Der Umrechnungsschlüssel für die 2 GV-Grenze sieht z.B. für Rinder von 6 Monaten bis zu 2 Jahren 0,60 GV vor.Ferkel werden mit 0,02 GV,Läufer mit 0,06 GV,Mastschweine über 50 kg mit 0,16 GV und Zuchtschweine mit 0,30 GV pro Tier angesetzt. Wer die neuen Tiergrenzen einhält,kann bei Stallbau-Investitionen wie bisher gefördert werden,in erster Linie also mit einer Zinsverbilligung von bis zu 5 %-Punkten (entspricht einem direkten Zuschuss von 30 %).Für Junglandwirte kann außerdem ein Investitionszuschuss von 5 % oder 10 000 e gewährt werden. Grundsätzlich nicht mehr gefördert werden neue Ställe mit Käfig-oder Anbindehaltung.Ställe mit Vollspaltenböden können nur noch bei Mastrindern und Mastschweinen gefördert werden,sofern eine komfortable Liegefläche vorhanden ist.Bei Mast-schweinen muss zusätzlich der Perforationsanteil im Liegebereich unter 10 %liegen. Wer in besonders tiergerechte neue Ställe investiert, kann zusätzlich zur Zinsverbilligung noch einen Zuschuss bis zu 30 000 E erhalten.Die Bedingungen dafür erläutern wir in der unteren Meldung. Wichtig:Erst im Dezember haben sich Bund und Länder auf die Fördergrundsätze für die Jahre 2002 bis 2005 verständigt.Die einzelnen Bundesländer müssen jetzt entscheiden,welche Maßnahmen sie in welcher Form den Landwirten anbieten.Bis die ersten Anträge nach den neuen Richtlinien gestellt werden können, werden sicherlich noch einige Monate vergehen.
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