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Aus dem Heft

Der Stand beim Biosprit heute

Lesezeit: 2 Minuten

Taktgeber für die erneuerbaren Energien im Verkehrssektor ist die EU. Nach der geltenden Erneuerbare-Energien-Richtlinie (Renewable Energy Directive, RED) sollen die Mitgliedstaaten bis zum Jahr 2020 einen Anteil von 10% erneuerbarer Energien im Verkehrssektor nachweisen. In Deutschland lag der Anteil im Jahr 2016 bei 5,2%. Außerdem gilt das Ziel der EU-Kraftstoffqualitäts-Richtlinie, dass sich die Klimabilanz der abgesetzten Kraftstoffmenge im Jahr 2020 um 6% im Vergleich zum Vorjahr verbessern muss.


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Deutschland hat diese Vorgaben in der 37. und 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung umgesetzt. Danach müssen Mineralölkonzerne heute eine Minderungsquote der Treibhausgase (THG) von 4% einhalten, im Jahr 2020 dann 6%. Diese Vorgabe können Mineralölkonzerne erfüllen, indem sie Biodiesel in fossilem Diesel und Ethanol in Benzin beimischen.


Die Einführung der THG-Quote im Jahr 2015 hat allerdings dazu geführt, dass immer weniger Biokraftstoffe zum Erfüllen der Vorgaben nötig sind. Denn die Nachfrage nach besonders klimafreundlichen Kraftstoffen ist sprunghaft gestiegen. Vor Einführung der Quote lagen die THG-Einsparungen im Schnitt aller Biokraftstoffe bei 51%, im Jahr 2016 bei 77%. Das liegt u.a. daran, dass Landwirte Düngung und Pflanzenschutz angepasst haben. Die Folge: Je mehr THG-Minderungspotenzial ein Kraftstoff bietet, desto weniger müssen Mineralölkonzerne beimischen, um die gleiche Wirkung zu erzielen. Das hat nach Aussage des Verbandes der Biokraftstoffindustrie (VDB) dazu geführt, dass der Marktanteil von Biodiesel von 2010 bis 2016 um fast 30% gesunken ist.


Dazu kommt, dass als Rohstoff für Biodiesel immer öfter Abfallspeiseöl eingesetzt wird. Denn damit ist rechnerisch eine höhere THG-Einsparung möglich als mit Rapsöl. Lag der Rapsölanteil bei der Biodieselproduktion im Jahr 2013 noch bei 63%, ist er im Jahr 2016 auf 43% gesunken.


Weitere Einschnitte:

Nach der 38. BImSchV ist es ab 2018 möglich, die THG-Quote auch mit fossilem Flüssiggas (LPG, CNG) oder mit dem Verkauf von Strom für Elektrofahrzeuge zu erfüllen. Ab 2020 dürfen sich Mineralölkonzerne zudem die THG-Minderung anrechnen lassen, die sich bei der Reduktion von Begleitgasen der Erdölförderung ergibt. Bei dieser „Upstream Emission Reduction“ (UER) werden Gase wie Methan, die sonst am Bohrloch abgefackelt werden, sinnvoll genutzt. Dafür gibt es eine Gutschrift, die sich in Form einer Quote handeln lässt. Auch das drängt Biokraftstoffe zurück.

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