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Die Fehler der Vergangenheit holen uns jetzt ein

Lesezeit: 2 Minuten

Das Bundesverwaltungsgericht hat das Kastenstandurteil des Oberverwaltungsgerichts Magdeburg bestätigt. Demnach muss die Kasten-standbreite künftig dem Stockmaß der Sau entsprechen. Der Richterspruch ist in diesem Punkt eindeutig.


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Unklar bleibt, für wen das Urteil gilt: Muss nur der angeklagte Landwirt seinen Stall umbauen, oder gilt die Vorgabe künftig für alle deutschen Sauenhalter? Die Verunsicherung bei Landwirten und Beratern ist jedenfalls groß und überall zu spüren. Und Betriebsleiter, die gerade erst einen neuen Stall gebaut haben, plagen jetzt große Existenzängste.


Kein Wunder, droht durch den Richterspruch doch ein noch nie dagewesener Eingriff in die Haltung von Sauen. Solch eine Kehrtwende können die Ferkelerzeuger nicht von heute auf morgen bewältigen – weder finanziell noch baulich!


Was ist nun zu tun? Die Behörden in den Landkreisen müssen jetzt Ruhe bewahren. Schnellschüsse nutzen niemandem, weil breitere Kastenstände nicht per se die Haltungsbedingungen verbessern. Gefragt sind jetzt Bund und Länder, sie müssen sich um eine deutschland- und EU-weit einheitliche Regelung bemühen. Wenn das nicht passiert, verabschiedet sich Deutschland aus der Ferkelproduktion. Ist das gewollt?


Aber auch der Berufsstand muss seine Lehren aus dem Urteil ziehen. Der schwammige Verordnungstext, mit dem man sich bei der Verabschiedung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung im Jahr 2006 Handlungsspielräume erhalten wollte, wird jetzt zum Bumerang.


In Zukunft brauchen wir von Anfang an klare rechtliche Vorgaben, die keinerlei Interpretationsspielraum zulassen. Das mag auf den ersten Blick hart klingen, aber nur dann haben die Schweinehalter Rechtssicherheit. Und die brauchen sie für künftige Investitionsentscheidungen mehr denn je.

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