Das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2017) bedeutet für Windparkerrichter wachsendes Risiko bei sinkenden Margen und schwieriger Finanzierung. Darauf weist das Beratungsunternehmen Sterr-Kölln & Partner hin. Die erleichterten Bedingungen im EEG für Bürgergesellschaften werden hieran nichts ändern. Anders als andere Bieter dürfen diese zwar auch ohne eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung an einer Ausschreibung teilnehmen. Doch ohne BImSch-Genehmigung sei eine belastbare Kalkulation der Kosten und eines Gebotes nicht möglich, weil erst danach Anforderungen wie etwa Lärm- und Artenschutz sowie die Errichtung von Ausgleichsflächen auf die Betreiber zukämen. Interessenten von Bürgerwindparks sollten daher keinesfalls allein ein Windparkprojekt zu stemmen versuchen, sondern mit Profis zusammenarbeiten. Das könne zwar den Ertrag am Ende senken, aber dafür auch das Risiko eines großen Verlustes.
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