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Fahrtenbuch statt 1%-Regelung

Lesezeit: 4 Minuten

Betriebs-Pkw


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Bei mehreren Betriebs-Pkw kann die 1%-Regelung für die private Nutzung teuer werden. Gegenmaßnahme: Ein Fahrtenbuch.


Jeder Pkw, der zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird, gehört zum notwendigen Betriebsvermögen. Die private Mitnutzung müssen Sie dann pauschal nach der 1 %-Regelung versteuern – es sei denn, Sie legen dem Fiskus ein detailliertes Fahrtenbuch vor.


Bei mehreren Betriebs-Pkw kann die 1 %-Regelung schnell teuer werden. Beispiel: Der größere Betriebs-Pkw hat neu 40 000 € gekostet, der kleinere 28 000 € (Bruttolistenpreise). Dann müssen für die private Nutzung je 1 % pro Monat angesetzt und versteuert werden, also 400 € + 280 € = 680 € oder 8 160 € im Jahr. Dies gilt auch dann, wenn die Pkw nicht neu, sondern gebraucht gekauft wurden.


Bis vor kurzem gewährte der Fiskus jedoch bei mehreren Betriebs-Pkw eine Art „Steuerrabatt“. Und zwar immer dann, wenn mehr Fahrzeuge als Nutzer vorhanden waren. Beispiel: Der ledige Landwirt H. Schmidt (Name geändert) verfügt über zwei Pkw im Betriebsvermögen: Einen kleinen Suzuki-Geländewagen und einen Audi A 4. Er kann glaubhaft machen, dass er beide Pkw ausschließlich selbst nutzt. Die Folge: Bisher musste er nur für den Audi A 4 – also den Pkw mit dem höchsten Listenpreis – den 1 %-Privatanteil ansetzen. Der zweite Pkw blieb davon verschont.


Künftig soll dies nicht mehr gelten, sondern für jeden Betriebs-Pkw die 1 %-Regelung fällig werden. Im Beispiel also auch für den Suzuki-Geländewagen. Der Bundesfinanzhof hat diese neue Rechtsauffassung der Finanzverwaltung mit Urteil vom 9. März 2010 ausdrücklich bestätigt (Az: VIII R 24/08). Danach ist bei mehreren Betriebs-Pkw die 1 %-Regelung grundsätzlich für jedes Fahrzeug anzuwenden, es sei denn, es handelt sich um einen für Privatfahrten definitiv ungeeigneten Pkw (z. B. Werkstattwagen).


Abhilfe durch Fahrtenbuch


Betroffene Landwirte sollten jetzt prüfen, ob sie nicht doch besser auf ein Fahrtenbuch umsteigen, auch wenn dies einigen Aufwand bedeutet. Denn mit einem Fahrtenbuch können Sie dem Fiskus nachweisen, wie viel (oder wie wenig) Sie tatsächlich mit den Betriebs-Pkw privat gefahren sind. Sie müssen dann nur noch die tatsächlichen privaten Kostenanteile versteuern, die häufig deutlich unter der 1 %-Pauschale liegen dürften.


Der technische Fortschritt kommt Ihnen hier entgegen. Denn es gibt jetzt deutlich verbesserte elektronische Fahrtenbücher mit GPS-Anwendung. Hier wird die Eingabe der gesuchten Orte bei regelmäßig besuchten Zielen nahezu automatisiert (z. B. Feldkontrollen). Einige Geräte legen automatisch bei jedem Abstellen der Zündung einen separaten Datensatz an. Damit werden die strengen Anforderungen der Finanzämter erfüllt. Damit es auch später keinen Ärger gibt, sollte es sich allerdings um ein System handeln, bei dem nachträgliche Veränderungen der aufgezeichneten Angaben technisch ausgeschlossen, zumindest aber dokumentiert werden.


Greifen schon bald


Die verschärften Steuerregeln bei mehreren Betriebs-Pkw gelten schon ab dem nächsten Wirtschaftsjahr – für die meisten Betriebe also ab 1.7.2010, bei reinen Grünlandbetrieben mit abweichendem Wirtschaftsjahr sogar schon ab 1.5.2010. Da Sie die 1 %-Regelung nach Auffassung der Finanzverwaltung nur dann vermeiden können, wenn für das gesamte Wirtschaftsjahr ein Fahrtenbuch geführt wurde, müssten Sie eine eventuelle Umstellung also zügig vornehmen.


Extra-Tipp: Bei Pkw, die nicht über 50 %, sondern nur zwischen 10 und 50 % betrieblich genutzt werden, haben Sie ein Wahlrecht. Sie können selbst entscheiden, ob diese zum Privat- oder Betriebsvermögen gehören sollen. Entscheiden Sie sich für die betriebliche Lösung, wird der Privatanteil in diesem Fall jedoch nicht nach der ungünstigen 1 %-Regelung ermittelt, sondern nach den tatsächlich privat (und betrieblich) gefahrenen Kilometern. Dies kann erheblich günstiger als die 1 %-Pauschale sein, vor allem dann, wenn die Kilometerleistung pro Jahr insgesamt relativ gering ist.


Deshalb lohnt es sich jetzt, für den einen oder anderen Pkw erneut zu überprüfen, ob er nicht doch unter der 50 %-Grenze liegt, so dass sich die 1 %-Regelung vermeiden lässt. Mehr zum Thema finden Sie in unserem ausführlichen Beitrag „Betriebs-Pkw: So bremsen Sie den Fiskus aus“, der in top agrar 9/2009 (Seite 42) erschienen ist. Steuerberater


Dr. Richard Moser, Göttingen

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