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Höhere Kosten für tote Tiere

Lesezeit: 1 Minuten

Landwirte in Nordrhein­-Westfalen und Rheinland-Pfalz müssen künftig wohl mehr für die Tierkörperbeseitigung (TKB) bezahlen.


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  • In NRW tragen die Landwirte bislang 25 % der Kosten für Verarbeitung und Beseitigung von toten Tieren. Laut einem Gesetzentwurf des Düsseldorfer Umweltministeriums sollen sie demnächst auch 25 % der Kosten für Abholung und Logistik von Falltieren bezahlen. Bislang übernehmen die Kommunen diese Sammelkosten in voller Höhe. Das Ministerium will zudem eine Fördergrenze einziehen: Übersteigen die jähr-lichen einzelbetrieblichen Gesamtkosten für die TKB einen Höchstbetrag von 640 €, dann soll der Landwirt alle weiteren Kosten selbst bezahlen.
  • Auch in Rheinland-Pfalz könn­ten die TKB-Kosten für die Tierhalter demnächst steigen. Hintergrund: Bislang trugen die Kommunen alle Kosten für die Reservekapazitäten, die die Tierkörperbeseitigungsanstalten (TBA) für Seuchenfälle vorhalten müssen. Dadurch verringerten sich die Betriebskosten der TBAs, was diese am Markt wettbewerbsfähiger machte. Diese nur in Rheinland-Pfalz praktizierte Bezuschussung ist jedoch rechtswidrig, weshalb eine Neuorganisation notwendig ist.

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