Nicht nur für Schweine- (siehe Seite S10), sondern auch für Geflügelhalter gelten ab Januar 2018 bei der Initiative Tierwohl (ITW) neue Regeln. Hähnchenhalter, die von 2018 bis 2020 teilnehmen, bekommen ein Tierwohlentgelt von 2,75 ct/kg LG statt wie bisher nur 2 ct. Der Bonus für Puten bleibt hingegen unverändert bei 3,25 ct pro kg LG für Hennen und 4 ct für Hähne. Dafür müssen Betriebe vor allem mehr Platz und zusätzliche Beschäftigung anbieten. Neu ist, dass Geflügelhalter ab Januar den Stallklima- und Tränkwasser-Check machen müssen.
Für interessierte Betriebe ist auch Folgendes wichtig:
Jeder Geflügelhalter muss bis zum 26.9.2017 eine neue Teilnahmeerklärung unterzeichnen. Das gilt auch für Betriebe, die bereits an der ITW teilnehmen.
„Weitermacher“ können ihr abschließendes Bestätigungsaudit mit dem neuen Programmaudit kombinieren, d.h. Abschlussaudit ist gleichzeitig Startaudit für die neue Programmphase.
„Neueinsteiger“ können einen Umsetzungszeitpunkt zwischen dem 15.10.2017 und dem 31.3.2018 wählen.
Wer mitmachen darf, entscheidet diesmal der Vermarkter (PHW, Rothkötter etc.) und nicht die ITW. Der Zahlungsanspruch gilt deshalb bei Hähnchen nur 6 Monate und bei Puten 12 Monate. Danach entscheidet der Vermarkter, wer weitermachen darf. Hintergrund ist die angestrebte Nämlichkeit bei Geflügelfleisch. Ab April 2018 garantieren die Schlachtunternehmen den Handelsketten, dass das frische Geflügelfleisch von einem teilnehmenden Geflügelbetrieb stammt. Die kürzeren Laufzeiten seien nötig, weil sich die kontrahierten Fleischmengen nicht so lange im Voraus planen lassen, heißt es.