Die Initiative Tierwohl (ITW) geht in die zweite Runde und wird mindestens bis zum Jahr 2020 fortgeführt. Der neue Programmentwurf ist bereits unterzeichnet und verpflichtet die teilnehmenden Lebensmittelketten, ab 2018 statt 4 Cent künftig 6,25 Cent pro verkauftem Kilogramm Fleisch in den Tierwohlfonds einzuzahlen. Es gibt aber auch Änderungen für die Tierhalter:
- Schon ab 2017 werden die Betriebe zweimal jährlich durch Auditoren unangekündigt begutachtet.
- Die Mindestanforderungen steigen. Teilnehmer müssen 10% mehr Platz und zusätzliches organisches Beschäftigungsmaterial anbieten.
- Bisher selten gewählte Kriterien werden gestrichen.
- Mitnahmeeffekte werden reduziert, indem z.B. Biobetriebe, die ohnehin bestimmte Auflagen erfüllen, dafür nicht zusätzlich Geld erhalten.
- Die Maximalbeträge sinken: Schweinemast 5,10 €; Ferkelaufzucht 1,35 €; Sauenhaltung 2,80 €.
- Wer wenig Schlachttierbefunde hat, erhält ab Juli 2018 einen Bonus.
- Bei Geflügel wird die Nämlichkeit eingeführt. Konkret: Unbehandeltes Gefügelfleisch mit ITW-Logo muss dann zwingend von einem teilnehmenden Betrieb stammen.
- Stallklima- und Tränkewasser-Check werden auch bei Geflügel eingeführt.
- Das Registrierungsverfahren ist noch offen. Sicher ist, dass die Teilnahme begrenzt wird, sobald die Mittel ausgeschöpft sind. Es könnten wieder Teilnahmewillige leer ausgehen. Es soll aber keine langen Wartelisten mehr geben. Der Vorteil: Tierhalter müssen nur dann investieren, wenn sie eine sichere Zusage über ihre Teilnahme haben.