Der Jäger gönnte sich einen halben Liter Rotwein und einen Wodka, fuhr zu einem nahegelegenen Wald und erlegte vom Hochsitz aus einen Rehbock. Auf der Rückfahrt geriet er mit seinem Pkw in eine Verkehrskontrolle. Der Alkoholtest ergab 0,8 Promille. Die Konsequenz: Der Jagdschein war weg. Dagegen klagte der Jäger – ohne Erfolg. Auch in zweiter Instanz entschied nun das Oberverwaltungsgericht NRW gegen ihn (Az: 20 A 2430/11). Er habe durch das Schießen im alkoholisierten Zustand gezeigt, dass er weder vorsichtig noch sachgemäß mit Waffen umgehen könne, so die Richter. Der Jagdschein sei somit zu Recht entzogen worden.
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