Die Landwirtschaftskammer strich einem Landwirt die Betriebsprämie, weil die Beweidung durch Wildpferde eine extreme Verunkrautung mit Disteln, Brombeeren und Brennnesseln verursacht hatte. Zu Recht, entschied das Verwaltungsgericht Oldenburg aus mehreren Gründen:
- Derart verunkrautete Weiden seien keine förderfähige LF.
- Die tatsächliche Beweidung der Flächen durch Wildpferde wie auch das einmalige Mulchen der Flächen reichen für die Annahme einer Beihilfefähigkeit der Flächen nicht aus.
- Die Beweidung einer Fläche durch Wildpferde einer Naturschutzorganisation stelle keine landwirtschaftliche Nutzung der Fläche dar (Az.: 12A 3046/15).