Diese Angaben sollten in einem Liefervertrag mindestens geregelt sein:
Anzahl der jährlich zu liefernden Bioferkel bzw. Bioschweine
Preisbasis, auf der abgerechnet wird (z.B. AMI-Notierung oder Festpreis)
Regelungen zu Preisuntergrenzen
Klassifizierungsbasis (Handelsklasse bzw. pauschal)
Höhe der Vorkosten
Angaben zur Abrechnung von Unter- oder Übergewichten
Vertragsdauer
Kündigungsfrist
Qualitätsstandards