Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat bei der Windenergie an Land einen neuen Höchstpreis für die Ausschreibungsrunden im Jahr 2018 festgelegt. Dieser beträgt 6,3 ct/kWh. Ohne die Festlegung hätte die BNetzA den Wert aus den vorherigen Ausschreibungsergebnissen berechnen müssen. Er hätte unter den derzeitigen Gestehungskosten von Windstrom gelegen, die die BNetzA mit 5,6 ct/kWh angibt. Es sei zu befürchten gewesen, dass bei einem zu niedrigen Höchstpreis im kommenden Jahr zu wenige Gebote abgegeben worden wären. Damit wäre das Ausschreibungsvolumen unter Umständen nicht ausgeschöpft worden.
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