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Neonikotinoide: Verbot beutelt Raps- und Maisanbauer

Lesezeit: 3 Minuten

Das Verbot der Neonikotinoide durch die EU-Kommission ist offenbar nicht mehr abzuwenden. Worum geht es?


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Kreye: Derzeit steht die schriftliche Veröffentlichung der Kommissionsentscheidung zwar noch aus, das Verbot ist aber nicht mehr abzuwenden. Betroffen sind die Wirkstoffe Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam. Diese Wirkstoffe dürfen Landwirte spätestens ab dem 1. Dezember 2013 nicht mehr in Kulturen einsetzen, die für Bienen attraktiv sind, wie z. B. Raps. Das Verbot gilt für Beizmittel, Granulate zur Bodenbehandlung und Spritzapplikationen. Die einzelnen EU-Mitgliedstaaten können darüber hinaus weitere Einschränkungen für ihr Land beschließen. Als Grund für das Verbot nennt die Kommission die Ergebnisse einer Studie der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Demnach soll bei Einsatz dieser Wirkstoffe in bestimmten Kulturen ein Risiko für Bienen bestehen.


Wie wirkt sich das Verbot in der Praxis aus?


Kreye: Neben Raps betrifft es im Ackerbau in Deutschland vor allem den Mais. Wir verlieren die Möglichkeit, über die Saatgutbehandlung mit sehr geringen Wirkstoffmengen gute Effekte gegen Schädlinge zu erzielen. Alternative Beizwirkstoffe gibt es nicht.


Beim Raps bleibt gegen den Rapserdfloh nur noch der Einsatz von Pyrethroiden. In Mecklenburg hat der Käfer aber bereits eine Resistenz gegen diese Wirkstoffgruppe gebildet, so dass dies keine Lösung des Problems darstellt. Im Gegenteil: Die Resistenz wird sich so noch schneller ausbreiten!


Eine echte Lücke entsteht im Raps bei der Bekämpfung der Kleinen Kohlfliege. Diese lässt sich nur durch die Beizung mit Neonikotinoiden dezimieren. Erst vor ein paar Jahren haben koordinierte Ringversuche gezeigt, dass diese Wirkstoffe die einzige Lösung sind.


Im Mais erschwert das Verbot vor allem die Drahtwurm-Bekämpfung deutlich. Alle anderen Lösungen wirken wesentlich schwächer oder der Erfolg schwankt stark. Vom Verbot betroffen sind auch kleinere Kulturen, wie zum Beispiel der Lein. Aber gerade in diesen kleinen Kulturen sind Alternativen rar.


Gibt es für die Landwirte überhaupt noch Alternativen?


Kreye: Die Feldhygiene wird jetzt noch wichtiger. Das Risiko des Schädlingsauftretens müssen wir künftig verstärkt mit integrierten Lösungen angehen. Dazu gehören beispielsweise Fruchtfolgen, Aussaattermine und Stoppelbearbeitung.


Was bedeutet das Verbot für die kommende Rapsaussaat?


Kreye: Das Rapssaatgut darf 2013 noch mit Neonikotinoiden behandelt werden. Die Tücke entsteht für das restliche Saatgut. In 2014 dürfen Landwirte nach bisherigem Kenntnisstand kein Saatgut mehr aussäen, das mit Neonikotinoiden behandelt worden ist. Daher ist es wichtig, die Saatgutmengen in dieser Saison möglichst präzise zu planen!Trotzdem bleiben Saatgutreste übrig. Ob diese in der Müllverbrennung landen oder über den Handel – wie bei nicht mehr zugelassenen Pflanzenschutzmitteln – gesammelt werden, ist noch offen. Wichtig ist es, dass sich Landwirte, Handel und Züchterhäuser nicht den „Schwarzen Peter“ bezüglich der Saatgutreste gegenseitig hin und her schieben. Hier sind pragmatische Lösungen gefragt.


Dr. Holger Kreye, Landwirtschaftskammer Niedersachsen

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