Die EU-Kommission hat Deutschland aufgefordert, die Düngeverordnung (DüngeVO) von 2007 in vielen Punkten zu verschärfen, um den Zielen der EU-Nitrat- und Wasserrahmenrichtlinie in höherem Maße als bisher nachzukommen. An der Novellierung arbeiten Bund und Länder bereits seit rund vier Jahren. Kürzlich haben sie sich bei einigen strittigen Punkten auf Kompromisse geeinigt, sodass nun der Weg frei ist. Der Bundesrat soll die Düngeverordnung bis Ende März verabschieden. Hier die wichtigsten Änderungen nach derzeitigem Stand für Rinder haltende Grünlandbetriebe:
- Auf Grünland soll es wieder die Derogationsregelung (auf Antrag 230 statt 170 kg N/ha aus Wirtschaftsdünger) nach Genehmigung durch die EU-Kommission geben.
- Für die Weide gilt weiter die anzurechnende N-Menge von 25%.
- Im Rahmen des Nährstoffvergleichs bleibt es bei den Abzugsmöglichkeiten für unvermeidbare Verluste von 15% für Feldfutter und 25% für Grünland.
- Der Datenabgleich zwischen den Behörden wird ausgeweitet.
- Bei groben Verstößen gegen die Düngeregeln soll das Bußgeld maximal 200000 € betragen.