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Neuer Nährstoff-Vergleich bringt Rinderhalter in Zugzwang

Lesezeit: 2 Minuten

Rinderhalter müssen für das Düngejahr 2017/2018 den Nährstoff-Vergleich erstmals mit einer neuen Methode berechnen. Was ändert sich?


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Bunge: Ab sofort gilt der plausibilisierte Nährstoff-Vergleich auf Feld-Stall-Basis. Dabei bleibt die Berechnung der Nährstoffzufuhr über Dünger und Tierhaltung abzüglich der Stall-, Lagerungs- und Ausbringverluste gleich. Neu ist aber die Berechnung der Nährstoffabfuhr: Futterbaubetriebe müssen nun mit plausibilisierten Erträgen auf den Futterflächen rechnen. Sie dürfen die Erträge nicht mehr wie bisher schätzen.


Was bedeutet das für die Berechnung?


Bunge: Die Betriebe müssen jetzt über ihren Tierbestand und das Leistungsniveau den Nährstoffentzug und somit die Futtermengen auf den Flächen berechnen. Das gilt für Grünland und Ackerfutter. Als Ernteverluste dürfen sie dabei 25% auf Grünland und 15% auf Ackerflächen ansetzen. Diese „Rückwärts-Rechnung“ soll zu genaueren Angaben bei den Grobfuttermengen führen (plausibilisiert). Grobfutterzu- und -verkäufe müssen die Landwirte in der Rechnung berücksich-tigen. Zudem senkt der Gesetzgeber die Kontrollwerte für die Nährstoffüberschüsse von 60 auf 50 kg Stickstoff und 20 auf 10 kg Phosphor pro Hektar.


Welche Folgen hat das?


Bunge: Weil die Grobfutterzukäufe angerechnet werden, reduzieren sie die Nährstoffentzüge der eigenen Flächen. Zudem dürften die tatsächlichen Erträge der Futterflächen unter den bisher geschätzten Erträgen liegen. Die Betriebe laufen so Gefahr, die Kontrollwerte für die Nährstoffüberschüsse zu überschreiten. Dann drohen verordnete Beratungen und Bußgelder. Am stärksten betroffen sind Betriebe mit hohen Grobfutterzukäufen oder Betriebe mit tatsächlich höheren Erträgen wie die Berechnungen.


Was können Rinderhalter tun?


Bunge: Schweinehalter können mit einer stark Stickstoff- und Phosphorreduzierten Fütterung reagieren. Diese Möglichkeit haben Rinderhalter nicht. Selbst eine Ertragssteigerung auf den Futterflächen hilft nicht, weil sie durch die Rückwärts-Rechnung nicht einfließt. Die Betriebe sollten deshalb den Grobfutterzukauf überprüfen, den Mineraldünger-Einsatz beschränken und die eigene Gülle so effizient wie möglich ausbringen.


Der Kraftfutter-Verbrauch spielt beim Nährstoff-Vergleich keine Rolle. Diesen müssen Rinderhalter nur bei der Stoffstrombilanz angeben. Daher kann es vorkommen, dass z.B. Milcherzeuger mit hoher Grundfutterleistung und geringem Kraftfuttereinsatz die Vorgaben der Stoffstrombilanz einhalten, die des neuen Nährstoff-Vergleichs aber nicht.


Mehr zur Stoffstrombilanz lesen Sie auf den Seiten R22 bis R31.

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