Noch immer ist nicht sicher, wann genau die Düngeverordnung (DüngeVO) und das Düngegesetz (DüG) in Kraft treten werden. Der Bundesrat wird am 10. März über das DüG und am 31. März über die DüngeVO beraten. Bei dieser könnte noch eine Notifizierung der EU nötig werden. Wenn die Länder nichts mehr ändern, läuft die Herbstbestellung 2017 bereits unter der neuen DüngeVO. Am Tag nach der Verkündung im Gesetzblatt tritt sie in Kraft. Die neue Verordnung zur Stoffstrombilanz für N und P müsste vor dem 1. Januar 2018 fertig sein. Denn ab 2018 soll sie bereits für Betriebe mit mehr als 2000 Mastschweineplätzen oder über 2,5 GV/ha gelten. Ob das noch vor der Bundestagswahl klappt, ist nicht sicher. Bundestag und Bundesrat müssen an der Verordnung beteiligt werden. Am Konzept sollen sie schon feilen.
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