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Preisaufschläge notwendig

Lesezeit: 3 Minuten

Das Beispiel von Josef Gelb zeigt, dass Landwirte bereit sind, Geld in neue Haltungsformen zu investieren. Doch wie rechnet sich die Investition für die Veredler? Und welchen Preis-aufschlag braucht man?


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Die folgende Beispielrechnung zeigt das: Die Investitionskosten für einen Tierwohlstall mit 1500 Mastplätzen, der vergleichbar mit dem des Betriebes Gelb ist, liegen bei rund 950 € brutto pro Platz, wie Übersicht 3 zeigt. Das sind gut 1,4 Mio. € inklusive Planung, Genehmigungsverfahren, Standorterschließung, Güllelager und Mehrwertsteuer.


Zuschüsse nutzen:

Erhält man Gelder, zum Beispiel aus dem bayerischen Agrarinvestitions-Förder-Programm (AFP), sinkt der Finanzierungsbedarf um 100000 €. Dazu müssen die Landwirte allerdings einige Auflagen erfüllen. Vorgeschrieben sind u. a. zusätzliche Tränken, 20% mehr Platz, Stroh-einstreu oder Komfortliegefläche und mindestens drei verschiedenartige manipulierbare Beschäftigungselemente.


Für den verbleibenden Finanzierungsbedarf von gut 1,3 Mio. € wurde mit zwei Annuitätendarlehen mit unterschiedlichen Laufzeiten entsprechend der Nutzungs- und Abschreibungsfristen der Bauteile kalkuliert. Für 78% der Investitionssumme beträgt die Darlehenslaufzeit 20 Jahre, der Zinssatz 3%. Der höhere Zinssatz wurde bewusst gewählt, um das Risiko eines Zinsanstieges nach Ablauf der üblichen Zinsbindung von zehn Jahren abzudecken. Für die kurzfristiger abzuschreibenden und zu finanzierenden Investitionen wurde mit dem aktuellen Zinssatz von 2% gerechnet.


Für den Gebäudeunterhalt und die Versicherung sind 2% der Investitionssumme in Ansatz gebracht worden. Als Zinsansatz für das Tier- und Umlaufvermögen wurden in beiden Fällen 100 € je Mastplatz und Jahr mit 2% Zins unterstellt.


Die Kalkulation der Arbeitskosten beruht auf einem Arbeitszeitbedarf von 1,5 Stunden je Mastplatz und Jahr. Bei dieser Annahme wurde der höhere Aufwand für das Strohhandling sowie die weiteren Wege und der höhere Reinigungsaufwand infolge des größeren Platzangebotes für die Tiere berücksichtigt. Bei einem Lohnansatz von 20 € je Stunde errechnen sich damit Kosten von 30 € je Mastplatz und Jahr.


In der Summe betragen die Gebäude- und Kapitalkosten, inklusive Lohnanspruch, 119 € je Mastplatz und Jahr mit Förderung bzw. 124 € ohne Förderung. Bei 2,9 Umtrieben ist je gemästetem Schwein damit ein Deckungsbeitrag von mindestens 41 € beziehungsweise 43 € erforderlich, um noch rentabel arbeiten zu können.


Mindestens 18 Cent mehr nötig:

Der erforderliche Deckungsbeitrag liegt deutlich höher als die durchschnittlichen Ergebnisse der Mäster in den vergangenen Jahren. Demnach müssen die Mastschweine aus dem Tierwohl-Stall teurer verkauft werden.


Doch welcher finanzielle Aufschlag ist nötig? Wie Übersicht 4 zeigt, muss der Abnehmer 18 bzw. 20 Cent je kg Schlachtgewicht (SG) mehr zahlen, wenn 100% der Schweine mit Zuschlag vermarktet werden. Werden nur 75% der Schweine z. B. über die Metzgerschiene o. Ä. verkauft, steigt der erforderliche Preisaufschlag auf 24 Cent je kg SG an. Wird nur die Hälfte der Tiere anderweitig vermarktet, sind 36 Cent Aufschlag je kg SG notwendig.


Und damit nicht genug. Fordert der Abnehmer den Einsatz von GVO-freiem Futter, sind sehr schnell Beträge von 40 Cent und mehr nötig, um die Schweinemast unter diesen Bedingungen wirtschaftlich betreiben zu können.Josef Weiß, LfL Bayern, Institut für Agrarökonomie

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