Das Amtsgericht Kiel hat den Landwirt Wilfried Massow aus Oldenswort freigesprochen. Das Landwirtschaftsministerium Schleswig-Holstein warf ihm vor, eine hochtragende Kuh zum Schlachten geliefert zu haben. Das hat der Milcherzeuger vor Gericht widerlegt: Ein Tierarzt hatte die Kuh rektal untersucht und auch eine Blutprobe bestätigte die „Nichtträchtigkeit“. Weil die offensichtliche Verwechslung im Schlachthof wohl kein Einzelfall ist, fordert Massow: „Die Behörden soll-ten die Schuld beweisen müssen und nicht Landwirte ihre Unschuld.“
Laut Ministerium sind Verwechslungen beim Schlachten kaum möglich. Handlungsbedarf gebe es daher nicht. Seit 1.9.2017 ist das Schlachten von Kühen im letzten Trächtigkeitsdrittel verboten und wird mit Strafen geahndet. Dennoch wurden in Schleswig-Holstein 460 hochtragende Kühe geschlachtet.