Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Milchpreis Maisaussaat Ackerboden Rapspreis

Aus dem Heft

„Setzen Sie besser auf europäische Hersteller“

Lesezeit: 7 Minuten

Rechtsanwalt Andreas Kleefisch aus Münster erklärt, warum Sie Garantiebedingungen von Solaranlagen-Herstellern unbedingt lesen sollten und was diese wert sind.


Das Wichtigste zum Thema Energie freitags, alle 4 Wochen per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Herr Kleefisch, Modulhersteller versprechen ihren Kunden oft umfangreiche Garantien. Wie viel Sicherheit bieten diese tatsächlich?


Kleefisch: Wenn ein Hersteller Leistungen an Kunden vermeiden will, bestehen die Garantiebedingungen nicht etwa aus einer Auflistung freiwilliger Leistungen, sondern vor allem aus Ausschlüssen.


Dazu kommt, dass eine übliche Leistungsgarantie von 90 % der Nennleistung für die ersten 10 Jahre keinesfalls eine Art Vollkasko-Versicherung ist, sondern sich nur auf das einzelne Modul bezieht. Leistet eine Anlage weniger und liegt das daran, dass Module defekt sind, müssen die Kunden meistens die Kosten für Messung, Ein- und Ausbau, Transport usw. selbst tragen. Bei einem Leistungsverlust erhält der Betreiber außerdem nicht automatisch ein neues Austauschmodul. Der Garantiegeber behält sich vor, das Modul zu reparieren, das mangelhafte Modul oder Teile davon auszutauschen oder eine Entschädigung zu zahlen. Das wird aber keine hohe Zahlung, da zum einen immer der Ersatz für Ertragseinbußen ausgeschlossen ist und die Höhe der Entschädigung nach dem aktuellen Modulmarktpreis ermittelt wird. Und da diese in wenigen Jahren um mehr als 60 % gesunken sind, würde der Anlagenbetreiber viel weniger Geld bekommen, als er ursprünglich bezahlt hatte. Zudem schließen viele Versicherer Materialfehler bei der Betriebsunterbrechungs-Versicherung aus. Kurzum: Garantien bieten nur eine sehr beschränkte Sicherheit.


Dazu kommt, dass eine übliche Leistungsgarantie von 90 % der Nennleistung für die ersten 10 Jahre keinesfalls eine Art Vollkasko-Versicherung ist, sondern sich nur auf das einzelne Modul bezieht. Leistet eine Anlage weniger und liegt das daran, dass Module defekt sind, müssen die Kunden meistens die Kosten für Messung, Ein- und Ausbau, Transport usw. selbst tragen. Bei einem Leistungsverlust erhält der Betreiber außerdem nicht automatisch ein neues Austauschmodul. Der Garantiegeber behält sich vor, das Modul zu reparieren, das mangelhafte Modul oder Teile davon auszutauschen oder eine Entschädigung zu zahlen. Das wird aber keine hohe Zahlung, da zum einen immer der Ersatz für Ertragseinbußen ausgeschlossen ist und die Höhe der Entschädigung nach dem aktuellen Modulmarktpreis ermittelt wird. Und da diese in wenigen Jahren um mehr als 60 % gesunken sind, würde der Anlagenbetreiber viel weniger Geld bekommen, als er ursprünglich bezahlt hatte. Zudem schließen viele Versicherer Materialfehler bei der Betriebsunterbrechungs-Versicherung aus. Kurzum: Garantien bieten nur eine sehr beschränkte Sicherheit.


Wie geht ein Anlagenbetreiber vor, wenn er einen Mangel feststellt?


Kleefisch: Hier muss man zwischen Garantie und Gewährleistung unterscheiden. Produktmängel wie an Modulen, Elektrik oder der Unterkonstruktion fallen zunächst einmal unter die gesetzliche Gewährleistung. Diese Ansprüche macht der Anlagenkäufer gegenüber seinem Verkäufer bzw. Installateur geltend. Garantien sind dagegen freiwillige Leistungen, die der Hersteller gewährt. Darin garantiert er eine bestimmte Beschaffenheit der Sache oder Haltbarkeit. In diesem Fall wendet sich der Käufer (nach Ablauf der Gewährleistungszeit) direkt an den Hersteller. Das Problem ist, dass der Käufer bei der Garantie die Beweislast trägt, d.h. er muss nachweisen, dass ein Leistungsverlust auf einen Material- oder Herstellungsfehler zurückzuführen ist.


Wieso ist das ein Problem?


Kleefisch: Nehmen Sie beispielsweise einen Mikroriss in einem Modul, der sich mit Elektrolumineszenz feststellen lässt. Woher weiß man, dass der Riss zu Leistungseinbußen führt? Vielleicht ist ein anderes Problem dafür verantwortlich? Und wie weisen Sie nach, dass der Riss schon im Werk vorlag und nicht während des Transportes oder beim Einbauen, z.B. beim Begehen der Module bei der Reinigung, oder durch Hagel entstanden ist? Sie müssen diese Mängel auch bei jedem einzelnen Modul nachweisen, Serienmängel erkennen die Hersteller üblicherweise nicht an.


Gibt es weitere Beispiele für schlechte Garantiebedingungen ?


Kleefisch


Dazu gehören Passagen wie: ‚Die Garantie erlischt, wenn die Module schon mal Licht bekommen haben, bevor man die Leistung gemessen hat.‘ Die Hersteller wissen, dass kaum jemand die Garantiebedingungen im Vorfeld liest, sodass auch keiner eine derartige Messung gleich nach der Installation beauftragt. Darum ist dieser Hersteller aus dem Schneider. Oder es findet sich der Zusatz, dass Betrieb, Einbau, Transport usw. ‚gemäß Benutzerhandbuch‘ zu erfolgen haben. Wenn dieses wie so oft 300 Seiten stark ist, schaut auch da niemand rein. Ein weiterer Trick ist, dass der Hersteller vorschreibt, auf dem Modul müsse ein Originalprodukttypenschild drauf sein. Aber viele Händler labeln das Modul auf ihren Namen bzw. ihre Marke und kleben ihr Produktschild darüber. Dann ist der Modulhersteller auch aus der Anspruchspflicht. Oder der Hersteller garantiert zwar die Aus- und Einbaukosten der Austauschmodule, beschränkt die Zahlung aber auf 10 € je Modul. Das deckt die tatsächlichen Kosten aber überhaupt nicht.


Dazu gehören Passagen wie: ‚Die Garantie erlischt, wenn die Module schon mal Licht bekommen haben, bevor man die Leistung gemessen hat.‘ Die Hersteller wissen, dass kaum jemand die Garantiebedingungen im Vorfeld liest, sodass auch keiner eine derartige Messung gleich nach der Installation beauftragt. Darum ist dieser Hersteller aus dem Schneider. Oder es findet sich der Zusatz, dass Betrieb, Einbau, Transport usw. ‚gemäß Benutzerhandbuch‘ zu erfolgen haben. Wenn dieses wie so oft 300 Seiten stark ist, schaut auch da niemand rein. Ein weiterer Trick ist, dass der Hersteller vorschreibt, auf dem Modul müsse ein Originalprodukttypenschild drauf sein. Aber viele Händler labeln das Modul auf ihren Namen bzw. ihre Marke und kleben ihr Produktschild darüber. Dann ist der Modulhersteller auch aus der Anspruchspflicht. Oder der Hersteller garantiert zwar die Aus- und Einbaukosten der Austauschmodule, beschränkt die Zahlung aber auf 10 € je Modul. Das deckt die tatsächlichen Kosten aber überhaupt nicht.


Kann ein Käufer von den Garantiebedingungen Rückschlüsse auf die Qualität des Herstellers ziehen?


Kleefisch: In gewisser Weise schon. Je besser die Qualität eines Produktes, desto besser sind die Garantiebedingungen für den Kunden. So mancher Käufer hätte sich wahrscheinlich anders entschieden, wenn er nicht nur die Preise, sondern auch die Garantiebedingungen der Hersteller verglichen hätte. Höhere Preise europäischer Hersteller gegenüber der chinesischen Konkurrenz lassen sich häufig auch mit den besseren Garantiebedingungen erklären. Das betrifft nicht nur die Module, sondern auch die Wechselrichter.


Kleefisch: In gewisser Weise schon. Je besser die Qualität eines Produktes, desto besser sind die Garantiebedingungen für den Kunden. So mancher Käufer hätte sich wahrscheinlich anders entschieden, wenn er nicht nur die Preise, sondern auch die Garantiebedingungen der Hersteller verglichen hätte. Höhere Preise europäischer Hersteller gegenüber der chinesischen Konkurrenz lassen sich häufig auch mit den besseren Garantiebedingungen erklären. Das betrifft nicht nur die Module, sondern auch die Wechselrichter.


Wie unterscheiden sich europäische von asiatischen Herstellern bezüglich der Garantie?


Kleefisch: Das fängt schon bei der Meldung an. Ich muss Mängel und Ansprüche schriftlich melden, z.B. auf Englisch in Korea. Wir haben das für einen Kunden gemacht. Der Brief kam nach sechs Monaten zurück mit dem Hinweis, dass die Adresse nicht mehr stimmt. Auch haben die Hersteller ihren Gerichtsstand oft im Herkunftsland. Bei chinesischen Modulen müssten Sie also in China vor Gericht, um Ihre Ansprüche durchzusetzen. Daher mein Appell an alle Anlagenbetreiber: Lesen Sie vor dem Kauf die Garantiebedingungen und lassen Sie sich nicht von vermeintlich günstigen Preisen blenden. Hinrich Neumann

Die Redaktion empfiehlt

top + Top informiert in die Maisaussaat starten

Alle wichtigen Infos & Ratgeber zur Maisaussaat 2024, exklusive Beiträge, Videos & Hintergrundinformationen

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.