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So wirken sich die neuen Düngeregeln aus

Lesezeit: 8 Minuten

Den Düngebedarf ermitteln und die „neue“ Feld-Stall-Bilanz erstellen – für Rinderhalter bedeutet das mehr Bürokratie. Was zu beachten ist, sagt Frerich Wilken, LWK Niedersachsen.


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Die neue Düngeverordnung (DüV)bringt für Grünlandbetriebe einige Neuerungen. Im Kern geht es darum, die folgenden drei Regeln unabhängig voneinander einzuhalten:


  • Ab sofort ist eine Düngebedarfsermittlung (DBE) vor der ersten Düngemaßnahme durchzuführen und zu dokumentieren. Dabei lassen sich Flächen mit gleichen Voraussetzungen (z.B. gleicher Boden) und gleicher Bewirtschaftungsweise zu sogenannten Bewirtschaftungseinheiten zusammenfassen. Wer diesen ermittelten „gesetzlichen“ Düngebedarf nicht einhält, muss mit Bußgeldern rechnen.


  • Die Salden der plausibilisierten Feld-Stall-Bilanz sind einzuhalten und


  • die Grenze von 170 kg N/ha aus organischen Düngern darf man nicht überschreiten.


Neben Ertrag und Qualität bestimmen vor allem die Bodenart, die Nutzungsintensität und der Nährstoffanfall aus der Tierhaltung die Düngung der Grünlandbestände. Die Schritte der DBE für Grünland entsprechen schematisch zwar denen des Ackerbaus – allerdings gibt es einige Besonderheiten.


Die DBE im Detail:

Im Unterschied zum Ackerbau berücksichtigt die DüV beim Grünland neben der Ertragserwartung auch den Rohproteingehalt. Gehen Sie bei der Erstellung der DBE wie folgt vor:


  • N-Gesamtbedarf: Ermitteln Sie zunächst den N-Bedarf. Dieser hängt vom Ertrag, dem Rohproteingehalt und der Nutzungsart (Schnittnutzung, Weide, mehrschnittiger Feldfutterbau) ab. Die dazu passenden N-Bedarfswerte sind in der DüV hinterlegt und in Übersicht 1 dargestellt. Es zeigt sich, dass der Rohproteingehalt stark von der Nutzungsintensität des Grünlandes abhängt.


Weicht der tatsächliche Ertrag in Ihrem Betrieb im Durchschnitt der letzten drei Jahre von diesen vorgegebenen Bedarfswerten ab, sind je 10 dt TM/ha Zu- oder Abschläge vorzunehmen. Dasselbe gilt für den Rohproteingehalt. Liegen die Gehalte durchschnittlich höher oder niedriger, müssen Sie die in Anlage 4 der DüV angegebenen Korrekturwerte nutzen.


Um daraus den an Ihren Standort angepassten Düngebedarf errechnen zu können, gelten folgende Zu- und Abschläge:


  • Nachlieferung aus dem Boden: Welche Abschläge für die N-Nachlieferung aus dem Bodenvorrat laut DüV anzunehmen sind, entnehmen Sie der Übersicht 2 auf Seite 78. Auffällig ist dabei Folgendes: Milchviehbetriebe mit hohem Mooranteil müssen hohe Abschläge für die N-Nachlieferung aus dem Boden vornehmen. Dazu kommt, dass sie wegen der eher geringeren Ertragserwartung des Moorgrünlandes einen niedrigen Bedarfswert für Stickstoff ansetzen müssen.


Die in diesen Fällen in Ansatz zu bringende hohe Nachlieferung aus dem Bodenvorrat ist zwar fachlich richtig. Berücksichtigt werden muss aber die späte Freisetzung dieses Stickstoffs – voraussichtlich erst zu Beginn des Frühsommers. Die N-Menge, die das Moorgrünland aber bereits für das Frühjahr benötigt, wird auf den kalten und umsetzungsträgen Moorstandorten noch nicht verfügbar sein. Somit werden die gesetzlich festgeschriebenen hohen Abzüge dazu führen, dass die N-Versorgung im Frühjahrsaufwuchs von Moorgrünland nicht ausreicht. Die Folge: Ertrags- und Qualitätsverluste.


  • N-Bindung durch Leguminosen: Falls mehr als 5% Leguminosen im Grünlandbestand vorkommen, sind ebenfalls Abschläge nötig. Bei Leguminosenanteilen von 5 bis 10% sind 10 kg N/ha abzuziehen, bei Anteilen bis zu 20% Leguminosen 40 kg N/ha und darüber 60 kg N/ha.
  • Stickstoff aus Vorjahresdüngung: Wie bei der DBE für Ackerkulturen sind 10% Nachlieferung aus der organischen Düngung des Vorjahres anzurechnen.


Als letzten Punkt der Düngebedarfsermittlung sind laut DüV nachträgliche Zuschläge möglich, wenn sie begründbar sind. Das ist z.B. bei ungewöhnlich hoher N-Auswaschung nach Starkregenereignissen der Fall. Im Einzelfall entscheidet darüber die zuständige Stelle des jeweiligen Bundeslandes.


Beispiele für die Erstellung einer DBE, abhängig von der Nutzung des Grünlandes, sind in Übersicht 3 (siehe Seite 78) dargestellt.


Gülle nur noch bodennah:

Die DBE ist ein gesetzlich vorgeschriebener Maximalrahmen. Diese Jahressummen darf man keinesfalls überschreiten. Weil in tierhaltenden Betrieben Wirtschaftsdünger natürlich ein fester Bestandteil der Grünlanddüngung sind, geht es vor allem darum, die Verteilung und mineralische Ergänzung im Jahresverlauf optimal zu gestalten. Für die Praxis heißt das: Die Düngestrategie bestmöglich planen und vor der Düngung zum ersten Aufwuchs bereits wissen, wie man die Folgeaufwüchse düngen will.


Für die eigene Düngeplanung gibt die DüV sogenannte Mindestanrechenbarkeiten für verschiedene organische Düngemittel vor. Bei Rindergülle liegt diese z.B. bei 50% (weitere Werte finden Sie unter www.topagrar.com/heft+). Mineraldünger muss man zu 100% anrechnen. Im Gegensatz zur DBE müssen Sie diese Planung zwar machen, aber nicht aufzeichnen. In der Regel bieten EDV-Programme, die bei der Erstellung der DBE helfen, diesen Teil mit an.


Alle Hinweise zur DBE und die vorgeschriebenen Abzüge bei der Berechnung machen eines deutlich: Künftig ist die organische Düngung noch effizienter zu gestalten. Das funktioniert in erster Linie über bodennahe Ausbringtechniken sowie frühjahrs- bzw. frühsommerbetonte Ausbringtermine.


Bei Betrieben mit ganzjähriger Stallhaltung führt wegen begrenzter Lagerkapazitäten häufig kein Weg an der Gülleausbringung auch im Sommer vorbei. Aber insbesondere in diesen Fällen sollte ein bodennahes Düngen selbstverständlich sein. Unter Techniken wie Schleppschlauch, Schleppschuh und Schlitztechnik scheint sich der Schleppschuhverteiler zunehmend durchzusetzen. Wegen der guten Verteilgenauigkeit über die Arbeitsbreite, der guten Platzierung der Gülle und der Emissionsminderungen verbreitet sich diese Technik derzeit zumindest in den nordwestdeutschen Niederungslagen.


Wer mit Schleppschläuchen dagegen dicke Rindergülle in Streifen ablegt, muss damit rechnen, dass bei ausbleibendem Regen die Gülle nicht optimal wirkt. Zudem kann es zu Futterverschmutzungen der Folgeaufwüchse kommen. Entgegenwirken können Sie diesem Problem aber auch mithilfe der Separation. Interessant ist die Separierung von Gülle vor allem für Betriebe, die ohnehin Nährstoffe abgeben müssen. Synergieeffekte ergeben sich über die Abgabe der festen Phase und der eigenen Ausbringung der flüssigen Phase.


Auch Feld-Stall-Bilanz nötig:

Dass der effiziente Einsatz von Wirtschaftsdüngern wichtiger denn je ist, zeigt sich auch in der Einführung der „plausibilisierten Feld-Stall-Bilanz“. Die Erstellung ist – ebenso wie die DBE – gesetzlich vorgeschrieben.


Diese Bilanz stellt der Nährstoffzufuhr des Betriebes die Nährstoffabfuhr gegenüber. Weil die Aufwüchse des Grünlandes fast immer an die eigenen Tiere verfüttert werden, erfolgt in den Betrieben in der Regel keine Mengenerfassung. In der plausibilisierten Feld-Stall-Bilanz entschied sich der Gesetzgeber nun dafür, die verfütterten Grünlandaufwüchse „rückwärts“ anhand der gehaltenen Raufutterfresser und deren Grobfutteraufnahme zu ermitteln. Für unvermeidbare Futterverluste wurde bei Grünland ein Zuschlag von 25% festgesetzt. Somit errechnet sich die Nährstoffabfuhr der Grünlandflächen aus der Futteraufnahme der Tiere.


Bei der Nährstoffzufuhr über Mineraldünger und organische Wirtschaftsdünger gelten Anrechenbarkeiten: Für Rindergülle sind das z.B. 70% (75% ab 2020). Die Bezugsbasis ist hierbei die Bruttoausscheidung der Tiere. Diese lässt sich aus den „Nährstoffanfallstabellen“ der DüV für jede Tierart ermitteln.


Ein Beispiel: Die Bruttoausscheidung von Rindern liegt beispielsweise bei 200 kg je ha. Nach Berücksichtigung der Stall- und Lagerungsverluste verbleiben davon 85%, die anzurechnen sind. Das sind 170 kg N/ha (85% von 200). Die 170 kg N-Grenze wird somit eingehalten. Für die Düngung auf der Fläche sind dann 70% des Bruttoanfalls der Tiere anzusetzen. Daraus ergeben sich 140 kg N je ha (70% von 200), die als Düngewirkung in die Feld-Stall-Bilanz einfließen.


Und genau hier liegt im Vergleich zur eigenen Düngeplanung das Problem: die unterschiedliche Bezugsbasis. Werden bei der eigenen Düngeplanung die Güllegaben nur mit mindestens 50% plus 10% aus dem Vorjahr angerechnet, verbleiben lediglich 102 kg (60% von 170). Wer diese Lücke mit Mineralstickstoff auffüllt, erhöht seinen Bilanzsaldo um 38 kg. Eine Saldo-Überschreitung ist dann schnell passiert. Ein Schema zur „plausibilisierten Feld-Stall-Bilanz“ finden Sie unter www.topagrar.com/heft+


Fazit daraus: Setzen Sie bei der eigenen Düngeplanung – nicht zu verwechseln mit der DBE – im aktuellen Jahr bereits auf eine höhere Anrechenbarkeit der Gülle als die geforderten 50%. Andernfalls fällt Ihnen das spätestens bei der Feld-Stall-Bilanz auf die Füße.


Eine hohe Düngewirkung der Gülle nur auf dem Papier hilft aber nicht weiter. Um die neuen Düngeregeln einzuhalten, sind zwei Punkte unabdingbar: Mehr Lagerkapazität (für angepasstere Ausbringtermine) und eine bodennahe Gülleausbringtechnik. Vielleicht können Kooperationen helfen, diese ambitionierten Ziele umzusetzen.


Weitere Nährstoffe im Blick:

Vor dem Hintergrund, dass die Düngung von Stickstoff und Phosphor (siehe Kasten) limitiert ist – sei es über die DBE oder die Feld-Stall-Bilanz – rücken andere Nährstoffe wieder verstärkt in den Fokus. Denn: Fehlt z.B. Schwefel, ist der Maximalertrag nicht möglich.


Schwefelbedarf besteht vor allem auf leichten Standorten oder Flächen mit hohem Ertragsniveau. Bei hoher Schnittnutzung (5 oder 6 Schnitte)empfiehlt sich eine Schwefelgabe von 40 bis 60 kg/ha (pro Jahr eine bis zwei Gaben). Düngen Sie die hohe Menge eher im Frühjahr.


Bei Kalium ist zu berücksichtigen, dass die Gaben aus der Gülledüngung häufig nicht mehr ausreichen. In den letzten Jahren hat sich die Rationszusammensetzung für Milchkühe geändert – der Grasanteil ist rückläufig. Dadurch sinken die Kaliumgehalte in den Güllen deutlich. Eine Grunddüngung allein über Gülle ist somit nicht mehr möglich. Sind Kaliumgaben von über 200 kg nötig, sollten diese auf mehrere Gaben aufgeteilt werden.


Um gute, ertragreiche Gräser und Leguminosen zu fördern, sollten Sie zudem den pH-Wert im Auge behalten. Der für den Standort passende pH-Wert (anzustreben ist der Bereich C) sorgt dafür, dass die Nährstoffe bei verbesserter Bodenstruktur pflanzenverfügbar bleiben.-pf-

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