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Störfallverordnung: Fachverband hilft bei Infopflicht

Lesezeit: 1 Minuten

Seit Anfang des Jahres verpflichtet die novellierte Störfallverordnung (12. BImSchV) Betreiber von Biogasanlagen bestimmte anlagenbezogene Informationen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen – und zwar ständig und auch auf elektronischem Weg. Betroffen sind Biogasanlagen, die als Anlagen der unteren Klasse unter die Störfallverordnung fallen. Mit der neu eingerichteten Seite www.biogas-störfallverordnung.de will es der Fachverband allen Betreibern von Biogasanlagen schnell und unkompliziert ermöglichen, der neuen Informationspflicht nachzukommen bzw. auffindbar zu sein. „Für unsere Mitglieder ist dieser Service kostenlos“, betont der Geschäftsführer des Fachverbandes Biogas, Manuel Maciejczyk. Für Nichtmitglieder berechnet der Fachverband eine Aufnahmegebühr von 350 € sowie eine Jahresgebühr von 70 €. Das zweiseitige Musterformular ist mit relevanten Behörden abgestimmt. Das Formular kann direkt auf der Seite des Fachverbandes ausgefüllt werden und wird automatisch freigeschaltet.

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