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Stoffstrombilanz: Für wen wird’s eng?

Lesezeit: 4 Minuten

Auch Rinderhalter müssen 2018 eine Stoffstrombilanz erstellen. Wie das geht und was zu beachten ist, erklärt Josef Bunge von der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen.


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Grob geschätzt muss etwa jeder zweite Rinderhalter in Deutschland 2018 eine Stoffstrombilanz erstellen. Den größten Anteil dürften die Milcherzeuger haben, gefolgt von den Bullenmästern. Aber auch einzelne Mutterkuhhalter sind betroffen.


Die Ende 2017 verabschiedete Stoffstrombilanz-Verordnung schreibt diesen Betriebsleitern die konkrete Berechnung der tatsächlichen Zu- und Abfuhren von Stickstoff (N) und Phosphor (P) vor – zusätzlich zum Nährstoffvergleich:


  • Tierhalter mit mehr als 50 Großvieheinheiten (GV) oder mehr als 30 ha und einem Viehbesatz von jeweils über 2,5 GV/ha.
  • Tierhalter, die Wirtschaftsdünger aufnehmen – auch wenn sie die Grenzwerte unterschreiten. Ausgenommen sind nur die Betriebe, die pro Jahr maximal 750 kg Gesamt-Stickstoff aus Wirtschaftsdünger beziehen.
  • Flächenlos wirtschaftende Tierhalter.


Außen vor bleiben bis 2022 Betriebe, die unter 750 kg N-Anfall pro Jahr liegen. Das entspricht z.B. neun Mutterkühen. Ab 2023 soll die Stoffstrombilanz für alle Betriebe mit mehr als 50 GV oder 20 ha gelten.


Als Bezugsjahr für die Stoffstrombilanz zählt das Düngejahr (Nährstoffvergleich). Für die meisten Milcherzeuger startet die Stoffstrombilanz somit am 1. April 2018, für einige am 1. Juli 2018 oder bereits am 1. Januar 2018.


Die Aufzeichnungspflicht für die Nährstoffe beginnt nach drei Monaten. Fehlen bei einer Cross-CompliancePrüfung Unterlagen, drohen Prämienkürzungen. Spätestens sechs Monate nach dem Bezugsjahr muss die Berechnung der Behörde vorliegen. Der Zeitplan ist sportlich, da in die Stoffstrombilanz auch Zahlen aus der Buchführung einfließen, zum Beispiel Tierzukäufe.


1.Die Nährstoffaufnahme


Der Betriebsleiter muss die Nährstoffaufnahme ermitteln, getrennt nach Tier-, Futter, Saatgut- und Düngerzukäufen. Zudem muss er die Nährstoffaufnahme über die N-Bindung von Leguminosen und die Wirtschaftsdünger-Aufnahme berücksichtigen.


2.Die Nährstoff-abgabe a


Die Nährstoffabgabe berechnet der Betriebsleiter über den Verkauf tierischer Erzeugnisse (z.B. Milch), den Tierverkauf, Tierverluste, den Verkauf pflanzlicher Erzeugnisse (z.B. Getreide, Stroh, Grobfutter) sowie der Abgabe von Wirtschaftsdünger. Aus der Nährstoffaufnahme und der -abgabe berechnet er den Nährstoffsaldo.


3.Die Stickstoff-Bilanz


Um den Nährstoffsaldo zu bewerten, muss jeder Betrieb noch den Bilanzwert Stickstoff berechnen. Dabei haben die Betriebsleiter die Wahl zwischen einer betriebsindividuellen Bilanzierung (kann nur ein Berater erstellen) und einer einheitlichen Obergrenze von maximal 175 kg N/ha/Jahr. Flächenlose Betriebe müssen grundsätzlich betriebsindividuell bilanzieren. Für Phosphor müssen Landwirte noch keinen Bilanzwert berechnen, das kann aber noch kommen.


Die Wahlmöglichkeit bei der Bilanzierung mit der einheitlichen Obergrenze von 175 kg N/ha ist erst kurz vor der Verabschiedung in die Verordnung eingeflossen. Sie entschärft die Nährstoffproblematik für etliche Betriebe, zeigen erste Berechnungen. Einige Landwirte stempeln die Stoffstrombilanz deshalb als lästigen Papiertiger ab.


Doch Vorsicht: Der Gesetzgeber kann die Obergrenze ab 2023 herabsetzen oder streichen. Bei der betriebsindividuellen Berechnung reißen viele Betriebe die Grenzwerte. Das ist zwar nach jetzigem Stand im Gegensatz zur Aufzeichnungspflicht unrelevant für Cross-Compliance, würde aber Beratungen und Formalitäten nach sich ziehen.


Rinderhalter sollten sich deshalb mit der Berechnung der Stoffstrombilanz auseinandersetzen. Auch, wenn in vielen Fällen Berater die Berechnung übernehmen. Die Kalkulation des zulässigen N-Bilanzwertes können sogar nur Berater mit entsprechenden Programmen erstellen. Denn wie im Nährstoffvergleich ist jetzt ein plausibilisierter Vergleich auf Feld-Stall-Basis vorgeschrieben (Seite R2). So müssen die Berater über den Tierbestand und das Leistungsniveau die Nährstoffaufnahme über Grobfutter berechnen statt wie bisher die Futtermengen zu schätzen. P. Liste


Rinderhalter sollten sich deshalb mit der Berechnung der Stoffstrombilanz auseinandersetzen. Auch, wenn in vielen Fällen Berater die Berechnung übernehmen. Die Kalkulation des zulässigen N-Bilanzwertes können sogar nur Berater mit entsprechenden Programmen erstellen. Denn wie im Nährstoffvergleich ist jetzt ein plausibilisierter Vergleich auf Feld-Stall-Basis vorgeschrieben (Seite R2). So müssen die Berater über den Tierbestand und das Leistungsniveau die Nährstoffaufnahme über Grobfutter berechnen statt wie bisher die Futtermengen zu schätzen. P. Liste


Im Folgenden lesen Sie Berechnungen für Milcherzeuger und Bullenmäster.

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