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Stoffstrombilanz: Was müssen Rinderhalter jetzt tun?

Lesezeit: 2 Minuten

Ende November hat der Bundesrat der Stoffstrombilanz zugestimmt. Welche Rinderhalter sind betroffen?


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Eiler: Alle Rinderhalter mit mehr als 50 Großvieheinheiten (GV) oder mit mehr als 30 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche bei einer Tierbesatzdichte von jeweils mehr als 2,5 GV/ha müssen eine Stoffstrombilanz erstellen. Zudem Rinder haltende Betriebe, die die Grenzwerte zwar unterschreiten, aber Wirtschaftsdünger aus anderen Betrieben aufnehmen. Der Landwirt muss das Bezugsjahr festlegen. Hierbei muss er analog zum Nährstoffvergleich gemäß Düngeverordnung das gewählte Düngejahr ansetzen.


Was müssen die Betriebe machen, um eine Stoffstrombilanz zu erstellen?


Eiler: Die Landwirte müssen den Nährstoffimport und den Nährstoffexport auf betrieblicher Ebene bilanzieren. Vereinfacht ausgedrückt stellen sie dabei die Nährstoffzufuhr über Düngemittel, Futtermittel, Saatgut, Viehzukauf und die Stickstoff-Zufuhr über Leguminosen der Nährstoffabfuhr über pflanzliche Erzeugnisse, tierische Erzeugnisse (z.B. Milch), Düngemittel, Futtermittel, Saat- und Pflanzgut sowie dem Viehverkauf gegenüber. Innerbetriebliche Nährstoffströme werden nicht erfasst. Die Nährstoffgehalte (Stickstoff N und Phosphor P) müssen Rinderhalter entweder mit Richtwerten, mit vorgeschriebenen Kennzeichnungen oder anerkannten Messmethoden (z.B. Nährstoffanalysen) ermitteln. Bei Marktfruchtbetrieben kommen die Stoffstrombilanz und die plausibilisierte Flächenbilanz zum gleichen Ergebnis.


Bei der Bewertung gibt es die Wahl zwischen zwei Modellen. Was heißt das?


Eiler: Bei der Bewertung der Stoffstrombilanz können Landwirte zwischen zwei Verfahren wählen: Die betriebsindividuelle Bilanzierung berücksichtigt konkret die betrieblichen Nährstoff-Verhältnisse. Oder sie entscheiden sich für die bundesweit einheitliche Obergrenze von 175 kg N/ha. Für flächenschwache Betriebe mit einer entsprechenden Wirtschaftsdüngerabgabe empfehlen wir nach ersten Kalkulationen die betriebsindividuelle Berechnung des Bilanzwertes für Stickstoff.


Welche Auswirkungen haben die neuen Regelungen auf die Rinderhalter in Niedersachsen?


Eiler: Um die zulässigen N-Bilanzwerte zu erreichen, steht die Steigerung der Nährstoffeffizienz im zentralen Fokus. Das betrifft die Düngung und Fütterung gleichermaßen. Betriebe könnten aber die zulässige N-Bilanz überschreiten, obwohl sie bedarfsgerecht düngen und füttern. Dann bleibt abzuwarten, inwieweit der Betriebsleiter unvermeidliche Verluste und erforderliche Zuschläge nach Vorgabe oder in Abstimmung mit der zuständigen Behörde berücksichtigen kann.

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