Unseren landwirtschaftlichen Betrieb haben wir vor ca. 15 Jahren auf Färsenmast und die Erzeugung von Pferdeheu umgestellt. Den Getreideanbau haben wir eingestellt. Die Ackerflächen wurden mit entsprechenden Ackergrasmischungen eingesät.
Dass die Flächen nun alle fünf Jahre wegen nicht nachvollziehbarer und unverständlicher Vorgaben umbrochen werden müssen, damit sie den Ackerstatus behalten, stellt eine betriebswirtschaftliche Zumutung dar! Nachweisbar werden unsere Ackerflächen seit über 100 Jahren als klassisches Ackerland genutzt.
Mit der GAP 2018 erwarte ich eine betrieblich vernünftige Lösung für meinen kleinen bayerisch-fränkischen Betrieb. Diese praxisfremde unsinnige Vorschrift sollte dringend aus der sogenannten Omnibusverordnung gestrichen werden!
Hans Egid Welscher,96332 Pressig, Bayern