Vor allem Betriebe, die wegen der DüV mit der P-Bilanz in Probleme geraten, sollten die Unterfußdüngung (UFD) zu Mais mit P2O5-haltigen Düngern überdenken. Gesamtbetrieblich ist zwar ein P-Überhang von 10 kg P2O5 je ha im sechsjährigen Mittel zulässig, hochversorgte Flächen (mehr als 20 mg P2O5/100 g Boden) darf man aber nur noch maximal in Höhe des Entzuges düngen.
Dass eine UFD mit wasserlöslichem Phosphat auf hochversorgten Böden kaum ertragswirksam ist, zeigen Versuche der LWK NRW. Unter ungünstigen Bedingungen bringt sie aber eine zügigere Pflanzen-entwicklung mit sich, die oft eine um 3 bis 5 Tage frühere Blüte zur Folge hat.
Insbesondere auf diesen hochversorgten Flächen decken die Mehrerträge die Düngerkosten in der Regel nicht ab, sodass die UFD in diesen Fällen oft unwirtschaftlich ist (s. S. 106). Das gilt vor allem, wenn man deswegen Gülle abgeben muss. Neben den Kosten für den P-Dünger schlägt dann häufig noch die Gülleabgabe zu Buche. Müssen andere Nährstoffe (z.B. Kali, Magnesium), die mit der Gülle den Betrieb verlassen haben, als Mineraldünger „zurückgekauft“ werden, belastet dies das Düngekonto zusätzlich. Achten Sie zudem auf Folgendes:
- Kurzzeitige Wachstumsrückstände bei unterlassener oder reduzierter UFD mit wasserlöslichem Phosphat wachsen sich auf hochversorgten Flächen im Vegetationsverlauf regelmäßig schnell wieder aus.
- Eine optimale Bodenstruktur und ein standortangepasster pH-Wert begünstigen die Verfügbarkeit des Bodenphosphats.
- Eine N-betonte UFD in Ammoniumform kann über die pH-Absenkung in der Rhizosphäre die Verfügbarkeit des Bodenphosphats begünstigen.
- Nach nassen Wintern und bei schleppender Mineralisation im Frühjahr versprechen schwefelhaltige N-Dünger Vorteile.
- Falls die Gefahr besteht, dass späte Sorten wegen einer Wachstumsverzögerung bei unterlassener UFD nicht ordentlich ausreifen, empfiehlt es sich, frühere und frohwüchsigere Sorten anzubauen.
Norbert Erhardt, LWK Nordrhein-Westfalen