Neuzulassungen sind in dieser Saison nicht zu erwarten, es gibt jedoch Zulassungsveränderungen: Goltix Titan lässt sich jetzt auch im Vorauflauf (maximal 3,0 l/ha) einsetzen. Dadurch wird die Anwendung zwar flexibler, aber auch kritischer: Der Gesetzgeber hat eine maximale Obergrenze von 250 g/ha Quinmerac pro Jahr festgelegt (Auflage NG 343). In Spritzfolgen und vor allem bei Kombinationen mit Rebell Ultra, welches ebenfalls Quinmerac enthält, kann diese schnell zum begrenzenden Faktor werden.
Das bisherige Einsatzverbot von Chloridazon-haltigen Pflanzenschutzmitteln auf bestimmten Bodenarten hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ausgeweitet (BVL-Code NG 415, siehe Übersicht 2, Seite 72). Mit den neuen Bestimmungen will es die Gefahr von Einträgen „nicht relevanter Metabolite“ wie Desphenyl-Chloridazon in das Grundwasser weiter senken. Enthalten ist der Wirkstoff in Rebell Ultra, Rebell, Betoxon 65 WDG, Pyramin, Terlin DF und Terlin WG.
Das Gräsermittel Select 240 EC wurde im Frühjahr 2016 neu zugelassen und konnte sich wegen des Additivs Radiamix (bisher ParaSommer) in den Umweltauflagen verbessern.
Wie in den letzten Jahren steht 2017 wieder eine begrenzte Menge des alten Betanal Expert zur Verfügung. Bei den Metamitron-haligen Produkten hat sich dagegen keine Änderung ergeben – nach wie vor werden Metafol SC und Goltix Gold vermarktet.