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Was bringt die Milchpreis-Absicherung?

Lesezeit: 4 Minuten

Statt zu glätten, kann die Börsenabsicherung des Milchpreises über Pulver und Butter das Risiko sogar erhöhen. Besser dürfte der Flüssigmilch-Kontrakt arbeiten. Das zeigen Berechnungen von Dr. Magnus Kellermann, Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft.


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Die Branche diskutiert seit Jahren über die Milchpreis-Absicherung an Warenterminbörsen. Als in Stein gemeißelt scheint dabei die Standardempfehlung zu sein, dass sich mit zwei Kontrakten Magermilchpulver (je 5 t) und einem Kontrakt Butter (5 t) eine Rohmilchmenge von etwa 105000 kg absichern lässt.


Nach unseren Berechnungen entpuppt sich das als Trugschluss. Vielmehr erhöht diese Strategie sogar das finanzielle Risiko der meisten Betriebe deutlich. Denn die Verläufe der so errechneten Börsenmilchpreise und die tatsächlichen Auszahlungspreise weichen zu stark voneinander ab. Die Gewinne und Verluste an der Börse werden dann entweder gar nicht oder nur mit großer Verzögerung durch die Entwicklung des Milchgelds ausgeglichen. In der Folge müssen die Börsenteilnehmer so hohe Geldbeträge vorhalten (sogenannten Margin Calls), dass die Absicherung ins Gegenteil verkehrt wird.


Wichtig bei Pulver und Butter:

Trotzdem ist eine Absicherung über Pulver und Butter möglich. Dazu müssen aber zwei Faktoren berücksichtigt werden:


  • Optimales Absicherungsverhältnis: Der Börsenmilchpreis aus Butter und Pulver schwankt erheblich stärker als die Auszahlung der deutschen Molkereien. Landwirte können das ausgleichen, indem sie eine höhere Milchmenge absichern. Hier gibt es regionale Unterschiede: Für süddeutsche Milcherzeuger liegt die optimale Absicherungsmenge im Durchschnitt bei 165000 kg, für norddeutsche Milcherzeuger bei 135000 kg. Denn je geringer die Milchpreis-Schwankung ist, desto höher die notwendige Milchmenge.
  • Zeitliche Verzögerung: Bei den meisten deutschen Molkereien beträgt die zeitliche Verzögerung zwischen Milchpreis und der Preisentwicklung an den Produktmärkten zwei bis vier Monate. Dabei gibt es wieder regionale Unterschiede. In Süddeutschland ist die Verzögerung mit durchschnittlich 3,4 Monaten am längsten, in Nordwestdeutschland mit 2,4 Monaten am kürzesten. Das liegt am Produktportfolio der Molkereien: Die norddeutschen Molkereien setzen stärker auf Standardprodukte, die nah an den Produktmärkten für Pulver und Butter sind.


Fazit für die Börsenabsicherung mit Pulver und Butter: Sie kommt nur für sehr große Betriebe infrage. Und die Zusammenstellung der Kontrakte muss an das Produktportfolio der Molkerei angepasst werden, was die Absicherung noch komplexer macht.


Wie wichtig das aber ist, verdeutlicht Übersicht 1. Sie zeigt verschiedene Absicherungsvarianten im Vergleich zum ungesicherten Auszahlungspreis. Als Risikokennzahl haben wir den max. Preisrückgang in ct/kg berechnet, der von 2012 bis 2017 in 18 Monaten aufgetreten wäre. Je nach Region lag der max. Rückgang zwischen 11,7 ct/kg im Süden und 14,4 ct/kg im Nordosten. Zwei Punkte fallen auf: Bei der Standard-Absicherung (zwei Magermilch-Kontrakte, ein Butter-Kontrakt zu 105000 kg Milch) ist das Preisrisiko höher als ohne Absicherung. Unter Berücksichtigung der zeitlichen Verzögerung und des optimalen Mengenverhältnisses lässt sich das Preisrisiko deutlich senken. So reduziert sich der max. Preisverfall je nach Region auf 6,2 bis 7,7 ct/kg.


Neuer Flüssigmilch-Kontrakt:

Der neue Flüssigmilch-Kontrakt an der European Energy Exchange (EEX) in Leipzig kann das Preisrisiko weiter reduzieren. Der Kontrakt soll am 15. August 2018 starten. Er wird wie die bestehenden Kontrakte bar gegen einen Preisindex abgerechnet. Dieser bildet sich zu je 25% aus den Milchpreisen aus Deutschland, Dänemark, Irland und den Niederlanden. Um zu prüfen, ob sich der Flüssigmilch-Kontrakt zur Absicherung der Milchpreise deutscher Molkereien eignet, haben wir rückblickend den Preisindex für 2012 bis 2017 berechnet.


Ergebnis: Die Zusammensetzung des Index ist gut gewählt. Er verläuft enger an den tatsächlichen Milchpreisen in Deutschland als der Börsenmilchpreis (Übersicht 2). Durch diese gute Übereinstimmung sind nur geringfügige Anpassungen gegenüber der Kontraktgröße von 25000 kg notwendig. Nach unseren Berechnungen liegt die optimale Absicherungsmenge für süddeutsche Milcherzeuger im Mittel bei 27000 kg, für norddeutsche bei 22000 kg.


Zudem bewegen sich die Auszahlungspreise der meisten Molkereien ohne zeitlichen Verzug mit dem Index. Es gibt nur sehr vereinzelt Abweichungen von mehr als einem Monat.


Besser für die Praxis:

Mit der Standardvariante der Flüssigmilch-Absicherung lässt sich der maximale Preisverfall auf 5,2 bis 5,8 ct/kg senken. Die Optimierungen durch Anpassungen an die Verzögerung oder Milchmenge bringen kaum noch etwas.


Fazit Flüssigmilch-Kontrakt: Er bietet auch Betrieben mittlerer Größe eine realistische Absicherungsmöglichkeit. Und er verläuft nah an den tatsächlichen Auszahlungspreisen. Das ist für Landwirte einfacher nachvollziehbar und erfordert keine komplizierten Anpassungen in der Absicherungsstrategie.


Den Milcherzeugern ist zu wünschen, dass der neue Flüssigmilch-Kontrakt schnell ein ausreichendes Handelsvolumen erreicht. Nur so entsteht ein wirksames Instrument der Preisabsicherung.


Kontakt: patrick.liste@topagrar.com

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