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Wasseranschluss begünstigt

Lesezeit: 1 Minuten

Wenn Sie Ihr privates Wohngrundstück an das öffentliche Trink- und Abwassernetz anschließen lassen, können Sie die anfallenden Arbeitskosten steuerlich geltend machen (20 %, bis zu 600 €/Jahr). Das entschied jetzt der Bundesfinanzhof (Az: VI R 56/12).


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Im Urteilsfall hatten die Grundstücksbesitzer eine Steuerermäßigung für haushaltsnahe Handwerkerleistungen von rund 325 € für Kosten beantragt, die der Zweckverband ihnen in Rechnung gestellt hatte (ca. 1 622 €).


Zu Recht, wie die Richter entschieden: Auch Leistungen jenseits der Grundstücksgrenze auf z. B. öffentlichem Grund können begünstigt sein, wenn sie dem privaten Haushalt dienen.


Dementsprechend können Sie künftig auch die Kosten für Fernseh-, Breitband- und sonstige Anschlüsse für Ihr Wohnhaus als Handwerkerleistungen steuerlich geltend machen, rät Steuerberater Ralf Stephany von der PARTA-Buchstelle in Bonn.


In einem weiteren Urteil hat der BFH zudem entschieden, dass auch der Winterdienst auf öffentlichen Gehwegen begünstigt ist (Az: VI R 55/12). Lassen Sie also den Gehweg vor Ihrem Wohnhaus im Winter räumen, können Sie dafür 20 % der Kosten absetzen.

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