Mit konkreten Zahlen in der Hand haben von Unterschutzstellungen betroffene Flächeneigentümer und Bewirtschafter deutlich bessere Karten, ihre Ausgleichs- oder sogar Entschädigungsansprüche durchzusetzen. Nicht selten sind Naturschutzbehörde und Landwirte überrascht, auf welche Summen man über die Zeit kommt.
Allen Betroffenen ist daher zu raten, einen Gutachter einzuschalten. Er kann den Status quo vor der Maßnahme festhalten, Bewertungen über Ihre zu erwartenden Einkommens- und Vermögensverluste vornehmen und die laufenden Einbußen der unter Auflagen zu bewirtschaftenden Flächen feststellen.
Die Kosten für einen Gutachter, die meist im Bereich von einigen Tausend Euro liegen, sollten Sie nicht scheuen. Denken Sie daran, dass die von der Unterschutzstellung verursachten enormen Wertminderungen und Einkommensverluste lange wirken – meistens bis in die nächste Generation.