Zum Erhalt und Wiederherstellen von ökologisch ausgeglichenen Flüssen, Seen, Küstengewässern und unserem Grundwasser hat die EU im Jahr 2000 die Wasserrahmenrichtlinie eingeführt. Landwirte können im Rahmen von Agrarumweltmaßnahmen Zahlungen erhalten, wenn sie ihre Äcker z. B. im Winter begrünen oder Gewässerrandstreifen anlegen. Entsprechende Förderangebote gibt es v. a. in Baden-Württemberg. Deshalb liegen hier die drei Landkreise mit dem höchsten Anteil an Betrieben, die Zahlungen für den Schutz von Gewässern erhalten haben. Im Main-Tauber-Kreis bekamen von 2008 bis 2010 rund 57 % aller Betriebe Zahlungen. Auf Platz zwei folgt der Kreis Heilbronn mit 46 %. Im Kreis Biberach waren es ca. vier von zehn Betrieben, die Gelder erhielten.
Vera Niehues