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Landwirte enttäuscht: Tarifglättung ist Geschichte​ ​

Der Bundestag hat heute das Aus für die Tarifglättung besiegelt. Die Regierung will nun über ein Nachfolgemodell nachdenken. Mehr als Absichtserklärungen gibt es derzeit aber nicht.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Tarifermäßigung, auch als Tarifglättung bekannt, läuft zum Jahresende aus. Darauf hat sich der Bundestag in letzter Lesung zum Jahressteuergesetz 2022 geeinigt, mit dem die Regierung die Steuerspielregeln für 2023 festlegt.

Zwar muss das Gesetz noch im Bundesrat verabschiedet werden. Die Länderkammer hatte sich aber bereits vor ein paar Wochen auf ein Aus für die bei Landwirten beliebte Steuermethode verständigt. Eine Kehrtwende auf den letzten Metern ist nicht in Sicht.

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Absichtserklärung als Ablenkungsmanöver?

Allerdings hat die Ampelkoalition eine Absichtserklärung auf den Weg gebracht. Darin heißt es: "Eine relationsgerechte und zielgenaue Anschlussregelung sollte zunächst ergebnisoffen unter Zusammenwirken von Bund und Ländern erarbeitet werden."

Für den Bundestagsabgeordneten Johannes Steiniger von der CDU ist die Protokollerklärung eine "Beerdigung zweiter Klasse und ein Ablenkungsmanöver". Die Ampel streiche die nächste steuerliche Regelung zugunsten der Landwirte in Deutschland, so der Finanzpolitiker gegenüber top agrar.

"Das ist gerade angesichts der Energie- und Versorgungskrise ein fatales Signal. Wir brauchen jede einzelne Stellschraube, um die Landwirtschaft in ihrer wichtigen Aufgabe der Nahrungsmittelproduktion zu unterstützen", so Steiniger weiter.

Zukunft offen

Der Bundestagsabgeordnete Hans-Jürgen Thies (CDU) schätzt die Erfolgsaussichten ähnlich ein: "Die von einigen Koalitionsabgeordneten bekundete Absicht, beim Thema Tarifermäßigung eine zielgenaue Anschlussregelung "ergebnisoffen" von Bund und Ländern prüfen zu lassen, halte ich für ein windelweiches Ablenkungsmanöver. Da fehlt mir jegliches Vertrauen, dass dabei etwas Positives für die landwirtschaftlichen Betriebe herauskommt."

Jetzt noch Anträge stellen!

Die Tarifglättung kam vor allem Tierhaltern zugute, deren Gewinne stark schwankten. Mit der Tarifglättung konnten die Betroffenen immerhin die hohen Steuerforderungen mit den Verlusten senken. Die Tarifglättung fand immer für einen Dreijahreszeitraum statt.



Bislang gab es drei Erhebungszeiträume, nämlich die Kalenderjahre 2014 bis 2016, 2017 bis 2019 und 2020 bis 2022.Für den letzten Zeitraum (2020 bis 2022) können Sie noch einen Antrag mit der Steuererklärung für 2022 einreichen. Wenn Sie vergessen haben einen Antrag zu stellen, gibt es immerhin gute Nachrichten vom Finanzgericht Niedersachsen.



Einen Antrag auf Tarifglättung können Sie auch nachträglich stellen, sofern Ihr Steuerbescheid des letzten Jahres für den betroffenen Zeitraumes nicht rechtskräftig ist. Das Urteil der niedersächsischen Richter kommt damit allen zugute, deren Steuerbescheide noch offen sind und die vergessen haben, einen Antrag auf Tarifglättung zu stellen (FG Niedersachsen, Urteil vom 6.4.2022, Az.: 3 K 20/22).

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