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topplus 7 oder 19%

Bundesrechnungshof verlangt weniger Ausnahmen bei der Mehrwertsteuer

Der Bundesrechnungshof drängt die Bundesregierung zu einer Reform der Mehrwertsteuer. Vor allem die ermäßigten Sätze von 7 %, die u.a. für viele Lebensmittel gelten, sollen überarbeitet werden.

Lesezeit: 3 Minuten

Laut einem Bericht des Bundesrechnungshofes an den Finanzausschuss des Bundestages vom 24. Mai ist eine Reform des ermäßigten Umsatzsteuersatzes dringend erforderlich. Die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes führe in der Praxis regelmäßig zu „Abgrenzungsschwierigkeiten und widersprüchlichen Ergebnissen“, heißt es im Bericht des Bundesrechnungshofes.

Steuer-Verwirrung bei Kaffee und Milch

Die Komplexität der aktuellen Regelungen verdeutlicht er dabei an folgendem Beispiel: Verkauft ein Café einen „Coffee to go“ mit einem Schuss Milch, werden 19% Umsatzsteuer berechnet. Bei einem Kaffee mit mindestens 75% Milch, wie zum Beispiel einem Latte Macchiato, sind es nur 7%. Bei einem Kaffee mit Milchersatz, wie Hafermilch, fallen hingegen wieder 19% an, unabhängig vom Anteil des Milchersatzes.

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Reform längt überfällig

In dem Bericht des Bundesrechnungshofes heißt es, eine Reform sei seit Jahren überfällig. Es wird gefordert, den Katalog der ermäßigt besteuerten Leistungen zu überarbeiten. Der Bundesrechnungshof empfiehlt dem Finanzausschuss, einen Bericht des Bundesfinanzministerium anzufordern, in dem eine Bewertung des Ist-Zustandes erfolgt. Das Bundesfinanzministerium solle eine „sinnvolle Zielstruktur für die Umsatzsteuersätze“ darstellen und die einzelnen Begünstigungen aus steuerfachlicher Sicht bewerten.

Die Umsatzsteuer, für die in Deutschland auch der Begriff Mehrwertsteuer geläufig ist, ist eine der wichtigsten Einnahmequellen des Bundes. Grundsätzlich unterliegen steuerpflichtig Umsätze dem allgemeinen Steuersatz von 19 %. Bestimmte Umsätze, wie zum Beispiel Lebensmittel, werden jedoch nur mit einem ermäßigten Satz von 7% besteuert. Die jährliche steuerliche Begünstigung durch den ermäßigten Steuersatz beträgt laut dem Bericht 35 Mrd. € und enthalte daher erhebliches Potenzial für Steuermehreinnahmen.

Wurden Fehler gemacht?

Eine Reform des ermäßigten Umsatzsteuersatzes könnte weitreichende Auswirkungen auf verschiedene Branchen haben. Auf Nachfrage beim Bundestag heißt es, dass sich der Finanzausschusses des Deutschen Bundestags in seiner Sitzung am Mittwoch, den 5. Juni 2024 mit dem Bericht des Bundesrechnungshofs befassen wird.

Der Bundesrechnungshof hatte bereits mehrfach eine Reform angemahnt, zuletzt 2022. Der Finanzausschuss beschäftigte sich daher bereits Anfang 2023 mit diesem Thema. Damals bestand fraktionsübergreifend Einigkeit hinsichtlich der Notwendigkeit einer Reform. Das Bundesfinanzministerium richtete daraufhin eine interne Arbeitsgruppe ein, in dessen Abschlussbericht es zu dem Ergebnis kam, dass eine Reform aus steuerfachlicher Sicht wünschenswert sei, welche den Umsatzsteuersatz vereinheitlichen und z.B. nur Lebensmittel ermäßigt besteuern würde.  Eine konkrete Reform lehnte es dennoch aus „aktuellen ökonomischen und gesellschaftlichen Gründen als politisch nicht durchsetzbar“ ab. Über dieses Ergebnis informierte das Bundesfinanzministerium den Finanzausschuss jedoch nicht.

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