Bayern hat es vorgemacht, jetzt will Baden-Württemberg nachziehen: Landwirtschaftsminister Peter Hauk will ab dem Antragsjahr 2026 kleine Strukturen über das Zweite-Säule-Programm FAKT II fördern.
Landwirte in Baden-Württemberg erhalten dann für alle förderfähigen Flächen ihres Betriebes bis zu einer Größe von 0,5 ha einen pauschalen Ausgleich von 70 €/ha. Die Maßnahme ist mit anderen FAKT II-Maßnahmen, Öko-Regelungen und der Ausgleichzulage kombinierbar.
Bayern: Geringere Prämie, aber Förderung bis zu 1 ha Größe
Zum Vergleich: Bayern gewährt seit einigen Jahren über sein Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) bis zu einer Flächengröße von 0,5 ha 60 €/ha und zwischen 0,5 und 1 ha 30 €/ha.
Höhere Prämien für seltene Rinderrassen
Zudem sollen ab 2026 die Prämien für die Haltung von gefährdeten Rinderrassen steigen. Dazu zählen die Vorderwälder, die Hinterwälder, das Limpurger Rind und Braunvieh aus alter Zucht. So erhöht sich die Prämie für eine Vorderwälder-Milchkuh von 120 € auf 380 €, für eine Braunvieh-Milchkuh aus alter Zucht von 400 auf 550 €. In der Mutterkuhaltung, in der bisher die Prämien schon niedriger sind, fällt die Erhöhung deutlich niedriger aus.
Um die wertvollen Weinbausteillagen langfristig zu erhalten, fördert Baden-Württemberg deren Bewirtschaftung mit 1.000 €/ha. Die Flächen müssen in abgegrenzten anerkannten Weinbausteillagen mit einer Hangneigung von mindestens 30 % liegen.
Weitere Infos zu FAKT II
Die aktuelle FAKT II-Broschüre mit Informationen über die Maßnahmen und Antragstellung finden Sie hier.