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Kitzrettung Trockenheit auf dem Feld Regierungswechsel

topplus Vorbild Bayern

70 € pro Hektar extra: Auch Baden-Württemberg fördert jetzt kleine Flächen

Baden-Württemberg fördert kleine Strukturen bis 0,5 Hektar mit 70 €/ha, allerdings erst ab dem Antragsjahr 2026. Zudem soll es mehr Geld für gefährdete Nutztierrassen und für Weinbausteillagen geben.

Lesezeit: 2 Minuten

Bayern hat es vorgemacht, jetzt will Baden-Württemberg nachziehen: Landwirtschaftsminister Peter Hauk will ab dem Antragsjahr 2026 kleine Strukturen über das Zweite-Säule-Programm FAKT II fördern.

Landwirte in Baden-Württemberg erhalten dann für alle förderfähigen Flächen ihres Betriebes bis zu einer Größe von 0,5 ha einen pauschalen Ausgleich von 70 €/ha. Die Maßnahme ist mit anderen FAKT II-Maßnahmen, Öko-Regelungen und der Ausgleichzulage kombinierbar.

Bayern: Geringere Prämie, aber Förderung bis zu 1 ha Größe

Zum Vergleich: Bayern gewährt seit einigen Jahren über sein Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) bis zu einer Flächengröße von 0,5 ha 60 €/ha und zwischen 0,5 und 1 ha 30 €/ha.

Höhere Prämien für seltene Rinderrassen

Zudem sollen ab 2026 die Prämien für die Haltung von gefährdeten Rinderrassen steigen. Dazu zählen die Vorderwälder, die Hinterwälder, das Limpurger Rind und Braunvieh aus alter Zucht. So erhöht sich die Prämie für eine Vorderwälder-Milchkuh von 120 € auf 380 €, für eine Braunvieh-Milchkuh aus alter Zucht von 400 auf 550 €. In der Mutterkuhaltung, in der bisher die Prämien schon niedriger sind, fällt die Erhöhung deutlich niedriger aus.

Um die wertvollen Weinbausteillagen langfristig zu erhalten, fördert Baden-Württemberg deren Bewirtschaftung mit 1.000 €/ha. Die Flächen müssen in abgegrenzten anerkannten Weinbausteillagen mit einer Hangneigung von mindestens 30 % liegen.

Weitere Infos zu FAKT II

Die aktuelle FAKT II-Broschüre mit Informationen über die Maßnahmen und Antragstellung finden Sie hier.

 

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