Zum 1. Juli steigt die Rente in Westdeutschland um 4,39 %, in den neuen Bundesländern um 5,86 %, so eine aktuelle Meldung des Bundesarbeitsministeriums. Diese Anhebung gilt 1:1 auch für Rentner der Alterskasse und der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung.
Mit der anstehenden Erhöhung gilt dann in West und Ost ein gleich hoher aktueller Rentenwert. Wegen der höheren Lohnsteigerung im Osten werde die Rentenangleichung Ost ein Jahr früher erreicht als gesetzlich vorgesehen.
Grundlage der nun angekündigten Rentenerhöhung sind die jetzt vorliegenden Daten des Statistischen Bundesamtes und der Deutschen Rentenversicherung Bund.
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Zum 1. Juli steigt die Rente in Westdeutschland um 4,39 %, in den neuen Bundesländern um 5,86 %, so eine aktuelle Meldung des Bundesarbeitsministeriums. Diese Anhebung gilt 1:1 auch für Rentner der Alterskasse und der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung.
Mit der anstehenden Erhöhung gilt dann in West und Ost ein gleich hoher aktueller Rentenwert. Wegen der höheren Lohnsteigerung im Osten werde die Rentenangleichung Ost ein Jahr früher erreicht als gesetzlich vorgesehen.
Grundlage der nun angekündigten Rentenerhöhung sind die jetzt vorliegenden Daten des Statistischen Bundesamtes und der Deutschen Rentenversicherung Bund.