Für das Kalenderjahr 2023 können Landwirte vorerst letztmalig den alten Satz von 21,48 Cent/Liter für den verbrauchten Agrardiesel zurück bekommen. Der Antrag muss allerdings nicht mehr bis zum 30. September gestellt werden, sondern die Frist hat sich verlängert.
Stichtag ist jetzt der 31. Dezember
Am 31. Dezember 2024 muss der Agrardieselantrag für 2023 jetzt beim Hauptzollamt sein. Die verschobene Frist geht auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs zurück. Das hatte geurteilt, dass die Antragsfrist für den Agrardiesel auch den geläufigen Festsetzungsfristen für Verbrauchsteuern entsprechen muss. Diese enden immer am 31. Dezember eines jeden Jahres.
Die Antragsfrist endet nun für alle Agrardieselentlastungsanträge, bis die Agrardieselentlastung ausläuft am 31. Dezember eines jeden Jahres, teilt die Generalzolldirektion gegenüber top agrar mit.
Letztmalig volle Rückerstattung von 21,48 Cent/Liter
Für das Jahr 2023 kann wie gehabt die Agrardieselrückvergütung von 21,48 Cent pro Liter Agrardiesel beantragt werden. Nach den Kürzungen beim Agrardiesel durch die Bundesregierung sinkt dann ab dem Antrag für 2024 der Rückvergütungssatz.
Danach beträgt die Agrardieselvergütung
bis zum 29. Februar 2024 noch 21,48 Cent /Liter,
vom 1. März 2024 bis zum 31. Dezember 2024 rund 12,88 Cent/Liter und
vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025 nur noch 6,44 Cent/Liter.
Ab 2026 gibt es nach aktueller Rechtslage keine Rückerstattung mehr.
Die Steuerentlastung gilt nur für Gasöle jeweils unvermischt mit anderen Energieerzeugnissen. Ausgenommen von der Rückvergütung sind Biokraftstoffe oder Additive.
Antrag nur noch digital möglich
Der Antrag muss seit diesem Jahr komplett digital erfolgen. Der alte Papierantrag ist endgültig abgeschafft. Wer das digitale Verfahren bisher noch nicht genutzt hat, sollte den Antrag daher nicht auf die lange Bank schieben. Allein das Finanzamt braucht oft 10 Tage, um den nötigen Freischaltcode für Elster zuzuschicken.
Weitere Informationen zum Agrardiesel-Antrag gibt es hier:
Kammern und Verbände bieten Hilfe beim Agrardieselantrag
Je nach Region können Landwirte die online Beantragung der Agrardieselrückerstattung auch an Dienstleister abgeben. So bietet zum Beispiel die Landwirtschaftskammer NRW an, den Agrardieselantrag in Vertretung zu stellen. Damit benötigt der Landwirt weder Elsterzertifikat noch Geschäftskundenkonto beim Zoll. Es gibt eine Vollmacht des Zolls, die der Landwirt unterschreibt. Diese wird dann von der Kammer im Zollportal hochgeladen. Dann kann sie die Daten und Verbräuche vom Landwirt eingeben und den Antrag stellen. Zuständig sind die Kreisstellen der Landwirtschaftskammer NRW, an die sich Landwirte dafür wenden können.
In Bayern bietet z.B. der Bauernverband die elektronischen Antragstellung in Vertretung für die Betriebe an. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte frühzeitig an die Fachberaterinnen und Fachberater der BBV-Geschäftsstellen, um einen Termin zu reservieren, heißt es beim Bayerischen Bauernverband (BBV).