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Agrarzahlungen 2023: Korrekturen am Agrarantrag nur noch bis Ende Mai möglich

Bis zum 15. Mai müssen alle Landwirte ihren Agrarantrag nach den neuen Regeln der GAP ab 2023 eingereicht haben. Nachträgliche Korrekturen sind nur bis Ende Mai möglich.

Lesezeit: 3 Minuten

Der Countdown bis zum letzten Abgabedatum für den Agrarsammelantrag 2023 am 15. Mai läuft. Wegen der erstmaligen Anwendung der neuen Regeln der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP) ab 2023 ist die Antragstellung für Landwirtinnen und Landwirte und für die Agrarverwaltung dieses Jahr besonders herausfordernd.

Frist für Korrekturen wurde ab 2023 verkürzt

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Für eine vollständige Auszahlung der beantragten Fördergelder ist die Abgabe am 15. Mai 2023 maßgeblich. Alle Sammelanträge, die danach eingehen, erhalten einen Fristabzug (1% pro Kalendertag), heißt es bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Endgültig Schluss ist für den Sammelantrag mit allen Flächen und Fördermaßnahmen dann am 31. Mai 2023. Eingänge nach dem 31. Mai 2023 werden von den zuständigen Bewilligungsstellen als verfristet angersehen und erhalten eine Ablehnung.

Zwischen dem 15. und 31. Mai sind bundesweit noch Korrekturen am Sammelantrag möglich. In den vergangenen Jahren hatten die Antragstellenden dafür 25 Tage Zeit gehabt. Dieser Zeitraum ist nun auf 16 Tage verkürzt. Bei den Korrekturen kann es sich um Ergänzungen zum Sammelantrag handeln etwa bei den neuen Ökoregelungen, der Junglandwirteförderung oder wenn ganze Flächen vergessen worden sind anzugeben.

Danach erfolgt das Flächenmonitoring, über das satellitengestützt die beantragten landwirtschaftlichen Flächen überprüft werden. Korrekturen und Ummeldungen an den bereits beantragten Flächen, die sich dabei ergeben, sind dann bis zum 30. September möglich.

30 % der Anträge fehlen noch

Trotz der vielen Neuerungen beim Agrarantrag 2023 unterscheidet sich das Abgabeverhalten unter den Landwirten wohl bisher nicht wesentlich zu den Vorjahren. Genau wie jedes Jahr seien aktuell bereits etwa 70 % der Anträge eingegangen und rund 30 % fehlten noch, heißt es bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen auf Anfrage von top agrar. Von den fehlenden 30 % würden meist 15 % ihren Antrag erst am letzten Tag, dem 15. Mai, abgeben.

In Mecklenburg-Vorpommern sorgen in diesem Jahr die verspätet bekanntgegebenen Vorgaben zur GAP 2023 und eine große Vielschichtigkeit der MV-spezifischen Förderprogramme der 2. Säule für Unmut. Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus (SPD) appelliert dennoch dringend, die notwendigen Anträge fristgerecht bis zum 15. Mai einzureichen. Er verweist drauf, dass anschließend noch bis zum 31. Mai Zeit bleibe, Korrekturen vorzunehmen.

Zusatztools kommen in MV verspätet

Die Mecklenburg-Vorpommer Agrarverwaltung hatte zum 13.04.2023 das Antragsverfahren so freigeschaltet, dass alle Anträge bearbeitet werden konnten und die Flächenerfassung mit Eingabe aller Flächenbindungen in der 1. und 2. Säule möglich war. Zusatztools, die es in anderen Bundesländern gibt, wie „Konditionalitäten-Rechner“, „Prämienflächen“ und „Summen“ gibt es in MV noch nicht. „Auch wenn wir für unsere Antragsteller in MV solche Zusatztools bereits gerne jetzt vollständig zu Verfügung gestellt hätten, sind deren Fertigstellung dem zeitlichen Druck und somit der Priorisierung der Grundfunktionalitäten bei der Programmierung zum Opfer gefallen“, berichtet Backhaus.

Aktueller Stand seitens des Softwareherstellers der MV-Agrarverwaltung sei aber, dass der Konditionalitäten-Rechner am 12. Mai 2023 oder am 15. Mai 2023 zur Verfügung stehen könnte, heißt es in dieser Woche aus dem Schweriner Agrarministerium. Damit sei die Überprüfung des eigenen Antrags mit diesem Zusatztool zwar vor Antragsabgabe nicht machbar. Da bis zum 31. Mai 2023 jedoch Flächenkorrekturen inklusive Hinzufügen neuer Parzellen sanktionsfrei vorgenommen und eingereicht werden können, wäre es für die Nutzung dieser Zusatzfunktion zur individuellen Überprüfung aber noch nicht zu spät.

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