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Agri-PV: Was sagt die Bundesnetzagentur zu Ackergras und Legehennenausläufen?

Ackergras zwischen Agri-PV-Anlagen gilt als nicht nach dem EEG förderbar. top agrar hat jetzt bei der Bundesnetzagentur nachgefragt.

Lesezeit: 3 Minuten

Ist die EEG-Förderung für Ackernutzung mit Grünfutterbau ausgeschlossen, obwohl diese sowohl in der klassischen landwirtschaftlichen Bewirtschaftung normaler Ackerbaubestandteil ist? Das fragt sich die Agri-PV-Branche. Zu den Fragen von top agrar äußert sich die Bundesnetzagentur wie folgt:

Ist eine Agri-PV, gebaut nach Din Spec  91434, nach EEG förderbar, wenn zwischen den Modulen 4 Jahre hintereinander Ackergras angebaut wird?

Bundesnetzagentur: Eine Förderfähigkeit als Agri-PV-Anlage käme bei einem solchen landwirtschaftlichen Nutzungskonzept nur in Betracht, wenn sie auf Grünland errichtet und bei gleichzeitiger landwirtschaftlicher Nutzung der Fläche als Dauergrünland betrieben wird. Der Anbau von Gras- und Grünfutterpflanzen stellt weder eine förderfähige landwirtschaftliche Hauptnutzung als Ackerfläche noch als Fläche mit Dauerkulturen oder mehrjährigen Kulturen im Sinne der Festlegung Az. 8175-07-00-21/1 vom 1. Oktober 2021 dar.

Ist eine Agri-PV, gebaut nach Din Spec  91434, nach EEG förderbar, wenn zwischen den Modulen im Rahmen der Fruchtfolge eines biologisch wirtschaftenden Betriebes Kleegras angebaut wird?

Bundesnetzagentur: Unter der Annahme, dass es sich bei der Fläche, auf der die Anlage errichtet werden soll, um eine Ackerfläche handelt, wäre ein Anbau von Kleegras zumindest kritisch zu hinterfragen. Grundsätzlich handelt es sich bei Kleegras um Gras- bzw. Grünfutterpflanzen und bei deren Anbau damit nicht um eine förderfähige landwirtschaftliche Hauptnutzung als Ackerfläche. Zeitweise Unterbrechungen von den Anforderungen der Festlegung Az. 8175-07-00-21/1 vom 1. Oktober 2021 können ohne Verlust der Förderung dann hingenommen werden, wenn der Gesamteindruck der Doppelnutzung der Fläche erhalten bleibt (siehe S. 11 der Festlegung). Die Frage lässt sich aus Sicht der Bundesnetzagentur daher nur im Einzelfall unter Bewertung des konkreten landwirtschaftlichen Nutzungskonzepts, insbesondere der (geplanten) Häufigkeit und Dauer des Anbaus von Kleegras beantworten.

Ist eine Agri-PV, gebaut nach Din Spec  91434, nach EEG förderbar, wenn die Module als Schutz für einen Legehennenauslauf dienen sollen?

Bundesnetzagentur: Ein solches Konzept ist als förderfähige Agri-PV-Anlage denkbar. Dies würde zunächst voraussetzen, dass es sich bei der Fläche, auf der die Agri-PV-Anlage errichtet werden soll,  um Dauergrünland im Sinne der Verordnung (EU) 2021/2115 handelt (Ackernutzung oder mehrjährige bzw. Dauerkulturen dürften in dem Fall als landwirtschaftliche Hauptnutzung ausscheiden). Eine Errichtung der Anlage nach DIN SPEC 91434:2021-05 bei Tierhaltung als landwirtschaftlichem Nutzungskonzept scheidet aus Sicht der Bundesnetzagentur aus, da Tierhaltung als landwirtschaftliche Nutzung ausdrücklich nicht Gegenstand dieser DIN SPEC ist. Die Einhaltung des Stands der Technik (keine wesentliche Einschränkung der landwirtschaftlichen Hauptnutzung) wäre daher stets im Einzelfall gegenüber dem Netzbetreiber nachzuweisen; auf die Vermutung der Einhaltung des Stands der Technik, die bei Errichtung und Betrieb der besonderen Solaranlagen gemäß den Anforderungen der DIN SPEC 91434:2021-05 greift, könnten Anlagenbetreibende sich insoweit nicht stützen.

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