Wer sich für den Bau eine Agri-PV interessiert, muss sich an die gesetzlichen Vorgaben halten, damit die EEG-Förderung durchgehend fließt. Auf die Frage, wer die Einhaltung der Fördervoraussetzungen prüft, antwortet die Bundesnetzagentur auf Anfrage von top agrar: „In Bezug auf die konkrete Anlage prüft nicht die Bundesnetzagentur, sondern der zuständige Anschlussnetzbetreiber. Die Errichtung gemäß dem Stand der Technik ist bei Inbetriebnahme der Anlage durch ein Gutachten eines sachverständigen Gutachters gegenüber dem Netzbetreiber nachzuweisen."
Alle drei Jahre per Gutachten
"In jedem dritten Jahr nach der Inbetriebnahme ist die Weiterführung der landwirtschaftlichen Tätigkeit sowie, dass diese nicht in einem offensichtlichen Widerspruch zum Stand der Technik erfolgt, mittels gutachterlicher Bestätigung gegenüber dem Netzbetreiber nachzuweisen (siehe im Einzelnen jeweils die genannten Festlegungen). Bei Fragen im Einzelfall ist daher aus Sicht der Bundesnetzagentur eine frühzeitige Abstimmung sowohl mit der vorgesehenen Gutachterin bzw. dem vorgesehenen Gutachter und mit dem Netzbetreiber empfehlenswert.“