Am 18. Juni 2025 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Sicherung von Wohnraum beschlossen. Ziel ist es, pragmatische und schnellere Verfahren für mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Dafür sollen die Kommunen künftig flexibler und schneller Bauvorhaben genehmigen können. Im Einzelnen:
Flexiblere Bauvorhaben: Welche Änderungen geplant sind
Die Befreiungsmöglichkeiten von den Festsetzungen des Bebauungsplans zugunsten des Wohnungsbaus sollen erweitert werden, auch über Einzelfälle hinaus.
Im unbeplanten innerstädtischen Bereich soll es Erleichterungen beim Einfügungsgebot zugunsten des Wohnungsbaus geben.
Bis 2030 dürfen die Kommunen von bestehenden Bebauungsplänen abweichen, um Genehmigungsverfahren zu straffen und schneller neuen Wohnraum zu schaffen.
Städte und Gemeinden können eigene Schallschutzregelungen im Bebauungsplan zugunsten des Wohnungsbaus in gemischt genutzten Quartieren festlegen. In begründeten Fällen ist eine Abweichung von der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) möglich.
Risikobewertung: Landwirte sehen Gefahren
Der Deutsche Bauernverband kritisiert die erheblichen Risiken des vorliegenden Gesetzentwurfes für Landwirte, Grundstückseigentümer und Nachbarn. Die vorgeschlagenen Änderungen könnten zu Nutzungskonflikten, Umweltbeeinträchtigungen und rechtlichen Unsicherheiten führen. Einige Beispiele:
Wohnbebauung im Außenbereich: Bauernverband besorgt
Die Erweiterung der Befreiungsmöglichkeiten würde zu einer erheblichen Verdichtung der Wohnbebauung auch im Außenbereich führen.
Die Belange der Landwirtschaft und der Nachbarn seien nicht ausreichend berücksichtigt.
Die Nähe neuer Wohnbebauung zu landwirtschaftlich genutzten Flächen erhöhe das Risiko von Nutzungskonflikten.
Durch die erhöhte Sensibilität der neuen Anwohner werde es verstärkt zu nachbarschaftsrechtlichen Streitigkeiten kommen.
Die neue Nähe zu Wohngebieten werde die betriebliche Entwicklung der landwirtschaftlichen Betriebe, zum Beispiel Stallbauten, erschweren.
Befreiungsmöglichkeiten: Tür und Tor geöffnet?
„Gerade die Ausweitung der Befreiungsmöglichkeiten über Einzelfälle hinaus auf ‚mehrere vergleichbare Fälle‘ eröffnet den Befreiungsmöglichkeiten Tür und Tor“, kritisiert Sonja Friedemann, Baurechtsexpertin beim Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband in Münster. Befreiungen von Bebauungsplänen sollten weiterhin nur im Ausnahmefall und unter strenger Prüfung gewährt werden. Außerdem müssten die Rechte der Anwohner, Grundstückseigentümer und Landwirte ausreichend gewahrt bleiben.
Nutzflächenverlust: Bauern fordern Innenentwicklung
Ein ganz wichtiger Punkt: Durch die neuen Wohnbauvorhaben kann im Außenbereich wertvolle landwirtschaftliche Nutzfläche verloren gehen. Der Bauernverband fordert deshalb, bezahlbare Wohnungen im Innenbereich und im Bestand zu schaffen, statt durch die weitere Ausdehnung der Siedlungsfläche. Außerdem sollten Landwirte und Grundstückseigentümer bei nachteiligen Auswirkungen angemessen entschädigt werden.
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Am 18. Juni 2025 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Sicherung von Wohnraum beschlossen. Ziel ist es, pragmatische und schnellere Verfahren für mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Dafür sollen die Kommunen künftig flexibler und schneller Bauvorhaben genehmigen können. Im Einzelnen:
Flexiblere Bauvorhaben: Welche Änderungen geplant sind
Die Befreiungsmöglichkeiten von den Festsetzungen des Bebauungsplans zugunsten des Wohnungsbaus sollen erweitert werden, auch über Einzelfälle hinaus.
Im unbeplanten innerstädtischen Bereich soll es Erleichterungen beim Einfügungsgebot zugunsten des Wohnungsbaus geben.
Bis 2030 dürfen die Kommunen von bestehenden Bebauungsplänen abweichen, um Genehmigungsverfahren zu straffen und schneller neuen Wohnraum zu schaffen.
Städte und Gemeinden können eigene Schallschutzregelungen im Bebauungsplan zugunsten des Wohnungsbaus in gemischt genutzten Quartieren festlegen. In begründeten Fällen ist eine Abweichung von der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) möglich.
Risikobewertung: Landwirte sehen Gefahren
Der Deutsche Bauernverband kritisiert die erheblichen Risiken des vorliegenden Gesetzentwurfes für Landwirte, Grundstückseigentümer und Nachbarn. Die vorgeschlagenen Änderungen könnten zu Nutzungskonflikten, Umweltbeeinträchtigungen und rechtlichen Unsicherheiten führen. Einige Beispiele:
Wohnbebauung im Außenbereich: Bauernverband besorgt
Die Erweiterung der Befreiungsmöglichkeiten würde zu einer erheblichen Verdichtung der Wohnbebauung auch im Außenbereich führen.
Die Belange der Landwirtschaft und der Nachbarn seien nicht ausreichend berücksichtigt.
Die Nähe neuer Wohnbebauung zu landwirtschaftlich genutzten Flächen erhöhe das Risiko von Nutzungskonflikten.
Durch die erhöhte Sensibilität der neuen Anwohner werde es verstärkt zu nachbarschaftsrechtlichen Streitigkeiten kommen.
Die neue Nähe zu Wohngebieten werde die betriebliche Entwicklung der landwirtschaftlichen Betriebe, zum Beispiel Stallbauten, erschweren.
Befreiungsmöglichkeiten: Tür und Tor geöffnet?
„Gerade die Ausweitung der Befreiungsmöglichkeiten über Einzelfälle hinaus auf ‚mehrere vergleichbare Fälle‘ eröffnet den Befreiungsmöglichkeiten Tür und Tor“, kritisiert Sonja Friedemann, Baurechtsexpertin beim Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband in Münster. Befreiungen von Bebauungsplänen sollten weiterhin nur im Ausnahmefall und unter strenger Prüfung gewährt werden. Außerdem müssten die Rechte der Anwohner, Grundstückseigentümer und Landwirte ausreichend gewahrt bleiben.
Nutzflächenverlust: Bauern fordern Innenentwicklung
Ein ganz wichtiger Punkt: Durch die neuen Wohnbauvorhaben kann im Außenbereich wertvolle landwirtschaftliche Nutzfläche verloren gehen. Der Bauernverband fordert deshalb, bezahlbare Wohnungen im Innenbereich und im Bestand zu schaffen, statt durch die weitere Ausdehnung der Siedlungsfläche. Außerdem sollten Landwirte und Grundstückseigentümer bei nachteiligen Auswirkungen angemessen entschädigt werden.