Auf einer Breite von 5 Metern entlang der Flüsse, Bäche und stehenden Gewässer dürfen in Bayern Gewässerrandstreifen nicht mehr acker- und gartenbaulich genutzt werden. Der Ausgleich von bisher 500 €/ha steigt ab diesem Jahr auf 675 €/ha an. Das kündigte Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber diese Woche an.
Abwicklung über Mehrfachantrag
Insgesamt profitieren rund 14.000 landwirtschaftliche Betriebe von den Ausgleichszahlungen. Die Abwicklung der Ausgleichszahlungen erfolgt über im Rahmen des Mehrfachantrags und gilt bereits für den Mehrfachantrag 2025. Die Abgabefrist für den Antrag ist der 15. Mai.
Volksbegehren plus ist Grundlage
Die Regelung zu den Gewässerrandstreifen wurde laut Glauber auf Grundlage des "Volksbegehren Plus" im Einvernehmen mit der Landwirtschaft eingeführt, um das Grundwasser und die Oberflächengewässer besser zu schützen. „Gewässerrandstreifen sind prägend für das Landschaftsbild und haben wichtige Funktionen im Naturhaushalt und beim Gewässerschutz“, so der Minister. Sie seien Puffer gegen Stoffeinträge wie etwa Pflanzenschutzmittel, böten Schutz vor Abschwemmungen und könnten artenreiche Lebensräume begründen.