Nach heftigen Protesten von Landwirten und ihren Verbänden hat die Baywa AG ihre ursprüngliche Entscheidung revidiert, von ihren Lieferanten für die Ernte 2025 die Erntegutbescheinigung der Saatgut-Treuhandverwaltung (STV) zu fordern.
Wie das Unternehmen am Montag dieser Woche ihren Getreidelieferanten mitteilte, können diese nun auch mit einer ausgefüllten und unterschriebenen „Verpflichtungserklärung zum angelieferten Erntegut“ nachweisen, dass sie das Getreide unter Einhaltung aller sortenschutzrechtlichen Vorgaben erzeugt haben.
Die Erklärung erhält neben der Anbaufläche der jeweiligen Getreideart die Menge des ausgesäten Z-Saatgutes und die Menge des Nachbau-Saatgutes. Die Baywa versichert in ihrem Anschreiben, dass die Daten bei der Baywa verbleiben, nicht an die STV weitergegeben und niemals für Werbezwecke genutzt werden.
Baywa prüft Belege stichprobenartig
Um die Angaben zu prüfen, wählt die Baywa eigenen Angaben zufolge unter allen teilnehmenden Betrieben einige per Zufall aus und fordern dort Belege nach. Dies können unter anderem Summen aus dem Flächennutzungsnachweis, Z-Saatgut-Rechnungen (wettbewerbsrechtliche Daten müssen geschwärzt werden) und Nachbauerklärungen sein. Mit der Abgabe der Verpflichtungserklärung verpflichten sich die Lieferanten, diese Unterlagen im Prüfungsfall unkompliziert bereitzustellen.
Abgabefrist ist 30. August
Die Baywa bittet darum, vor Anlieferung und spätestens bis 30. August 2025 entweder die STV-Erntegutbescheinigung oder alternativ die BayWa Verpflichtungserklärung zum angelieferten Erntegut zukommen zu lassen, um die Ware zeitnah