Im April 2024 hat die SVLFG in knapp 8.000 Parkinson-Verdachtsfällen von Amts wegen ein Prüfverfahren eröffnet. Hinzu kamen von Unternehmern oder Ärzten eingereichte Verdachtsanzeigen.
Bis vor kurzem hatte die SVLFG noch keinen dieser Fälle als Berufskrankheit anerkannt. Das sorgte auch unter Landwirten für Ärger. Zumal Landwirte wegen der Einordnung von Parkinson als Berufskrankheit schon seit 2024 höhere Beiträge zur Berufsgenossenschaft zahlen müssen.
15 Fälle anerkannt
Nach neusten Informationen der SVLFG sind aber nun die ersten Fälle von Parkinson als Berufskrankheit anerkannt.
15 Fälle wurden bisher von der SVLFG als Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft als Berufskrankheit anerkannt.
Noch rund 2.600 Fälle befinden sich derzeit in der laufenden Bearbeitung bzw. Prüfung.
Etwa 3.000 Fälle wurden auf Wunsch der Betroffenen oder aufgrund deren fehlender Mitwirkung abgelehnt.
In weiteren ca. 2.000 Fällen hat sich die geforderte Diagnose „Primäres Parkinsonsyndrom“ nicht bestätigt. In diesen Fällen wurden die Fälle wegen Nichterfüllung der materiell-rechtlichen Voraussetzungen abgelehnt.
Warum eigentlich Berufskrankheit?
Schon seit vielen Jahren stehen Pflanzenschutzmittel im Verdacht die Parkinsonerkrankung hervorzurufen. Seit April 2024 gilt Parkinson deshalb als sog. Wie-Berufskrankheit.
Wie-Berufskrankheit bedeutet: Auch wenn die Parkinsonerkrankung bislang noch nicht endgültig in die Berufskrankheiten-Verordnung aufgenommen wurde, können Betroffene sich ihre Krankheit als Berufskrankheit anerkennen lassen. Voraussetzung ist:
das Vorliegen eines primären Parkinsonsyndroms und
der langjährige Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im Beruf
Das Prüfverfahren erweist sich jedoch vielfach als langwierig, außerdem gibt es noch zahlreiche offenen Fragen zum Beispiel zur Finanzierung und zum Risiko und Nachweis des Pflanzenschutzmitteleinsatzes.