Ein Schaden passiert schnell – aber ist dieser auch von der Betriebshaftpflicht gedeckt? In der Praxis zeigt sich, dass die Policen oft lückenhaft bzw. nicht auf dem neuesten Stand sind. Sind Sie dann im Ernstfall nicht ausreichend versichert, zahlen Sie im Schadenfall ggf. ein Leben lang.
Grundsätzlich versichert die Betriebshaftpflicht Sie und Ihre Familie gegen Haftungsrisiken und zahlt für Sach-, Vermögens- und Personenschäden, die Sie Dritten gegenüber verursacht haben. Ebenso wehrt die Police unberechtigte Haftungsansprüche gegen Sie ab.
1. Versicherungssumme richtig kalkulieren
Die Versicherungssumme der Betriebshaftpflicht sollte mindestens 5 Mio. € für Personen- und Sachschäden umfassen. Haben Sie alte Verträge mit geringen Versicherungssummen, sollten Sie diese entsprechend anpassen.
Achten Sie darauf, dass die Deckungssumme für bestimmte Risiken mit sog. Sublimits eingeschränkt sind und diese nicht immer ausreichen. So sollten bzw. müssen Sie ggf. beim Produkthaftungsrisiko und bei der Bauherrenhaftpflicht nachbessern.
Die Deckungssumme der erweiterten Produkthaftpflichtpolice für Vermögensschäden durch ein selbst hergestelltes und fehlerhaftes Produkt sollte möglichst auch 5 Mio. € betragen.
Baumaßnahmen sind heutzutage meist bis zur allgemeinen Deckungssumme versichert. In Einzelfällen oder in älteren Verträgen gibt es aber u.U. eine Begrenzung der Deckungssumme auf 300.000 oder 500.000 €. Gerade für größere Maßnahmen sollten Sie dann eine höhere Summe vereinbaren.
2. Wer ist wirklich abgesichert?
In der Betriebshaftpflicht versichert sind alle auf dem Betrieb tätigen Personen, dazu zählen Mitarbeiter, Praktikanten und Erntehelfer. Die Betriebshaftpflicht umfasst in der Regel gleichzeitig die Privathaftpflicht für die Unternehmerfamilie.
Mitversichert sind auf jeden Fall die Kinder. Je nach Police endet der Versicherungsschutz aber mit dem Ende der Schulzeit, nach der ersten Ausbildung, mit der Volljährigkeit, mit dem Auszug aus der elterlichen Wohnung oder auch mit der Heirat.
Altenteiler oder andere auf der Hofstelle wohnende Angehörige sind oft ebenfalls kostenfrei mitversichert. Je nach Wohnsituation kann das aber auch anders sein.
Unverheiratete Lebenspartner sind in der Regel nicht automatisch mitversichert, sie sollten namentlich im Vertrag aufgeführt werden.
Zweifelsfragen klären Sie am besten mit Ihrem Versicherer.
Unterschätztes Risiko: Betriebsteilungen
Eine Betriebsteilung müssen Sie der Versicherung melden! Andernfalls riskieren Sie den Versicherungsschutz für den neuen Betrieb. Meist benötigt jeder Betrieb einen eigenen Versicherungsvertrag. Manchmal können Sie die Nebenbetriebe auch über den Hauptvertrag mitversichern. Wichtig ist, dass Sie dies dann unbedingt schriftlich fixieren. Und falls Sie vergessen haben, nach einer Betriebsteilung den Versicherungsschutz anzupassen, holen Sie das unbedingt nach! Das gilt auch für Hofnachfolger, wenn sie feststellen, dass der Senior bei Betriebsteilung(en) den Versicherungsschutz nicht aktualisiert hat.
3. Versicherungsschutz für verpachtete Flächen
Verpachtete Flächen, die Sie nicht mehr selbst bewirtschaften, sollten Sie mitversichern. Da das Risiko geringer ist, ist auch die Prämie deutlich geringer. Für den Fall, dass Sie Ihre Flächen (außer der Hofstelle) mit oder ohne Gebäude komplett verpachtet haben, sollten Sie den Vertrag auf eine Verpächterhaftpflicht umstellen. Die Prämie ist dann mit 150 bis 200 € pro Jahr deutlich günstiger und Sie haben zusätzlich einen Versicherungsschutz für die Hof-stelle und auch eine Privathaftpflicht.
4. Maschinen leihen: Risiken absichern
Schäden an geliehenen Maschinen sind mittlerweile in den meisten Betriebshaftpflichtpolicen gegen einen Zusatzbeitrag automatisch durch die sog. Gewahrsamsschadendeckung versichert.
Haben Sie aber – wie oft üblich – nur einfache Gewahrsamsschäden versichert, zahlt die Versicherung in der Regel aber nur bei Schäden durch Brände und bei reinen Unfallschäden. Sie können aber – wenn Sie Gewahrsamsschäden versichern – zusätzlich die häufigen Brems-, Betriebs- und Bruchschäden mitversichern, z. B. wenn ein Reifen wegen Überladung platzt oder ein Schaden durch verrutschte Ware entsteht.
Dafür müssen Sie gegen einen weiteren Zusatzbeitrag die erweiterte Gewahrsamsdeckung wählen, deren Deckungssumme je nach Gesellschaft zwischen 20.000 und 100.000 € liegt. Das bietet sich insbesondere an, wenn Sie häufig teure Maschinen ausleiten.
Leihen Sie keine bzw. kaum Maschinen aus, können Sie gegebenenfalls auch komplett auf die Versicherung von Gewahrsamsschäden verzichten.
5. Haftungsfragen bei selbstfahrenden Maschinen
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 20 km/h oder ohne Zulassung sollten Sie über die Betriebshaftpflicht versichern, da es häufig zu Schadensfällen kommt und die zulassungsfreien Maschinen bis 20 km/h nicht automatisch mitversichert sind. So müssen Sie zum Beispiel den Mähdrescher, der im Rahmen der Nachbarschaftshilfe häufig beitragsfrei mitversichert ist, für Lohnarbeiten meistens zusätzlich versichern.
6. Düngemittel und Kraftstoffe korrekt absichern
Für die Lagerung von Düngemitteln gibt es in aktuellen Verträgen in der Regel keine zeitliche Begrenzung mehr. In älteren Verträgen findet sich jedoch häufiger eine Begrenzung der Lagerdauer auf zum Beispiel einen Monat. Hier sollten Sie gegebenenfalls entsprechend nachbessern.
Bei Heizöl, Diesel und Mineralölen sind 10.000 bis 20.000 Liter oft über den Basistarif abgesichert. Fragen Sie Ihre Versicherung. Bei größeren Mengen sollten Sie alle Behälter angeben und zusätzlich versichern. Bei der Lagerung müssen Sie alle aktuellen Sicherheitsvorschriften einhalten.
7. Schutz für Ihr Güllelager optimieren
Die Lagerkapazitäten von Gülle sind je nach Gesellschaft von 1.000 m3 bis zu 2.500 m3 über den Basistarif abgesichert. Wichtig ist, dass – auch wenn Sie unter dieser Grenze bleiben – nur die Güllemenge versichert ist, die Sie im Vertrag angegeben haben. Geben Sie also nicht nur 1.500 m3 an, wenn Sie 1.700 m3 lagern können. Und falls Sie mehr Gülle lagern als im Basisvertrag mitversichert ist, müssen Sie das erst recht angeben und den entsprechenden Aufpreis zahlen. Denken Sie auch daran, dass Sie alle Sicherheitsvorschriften einhalten müssen, um im Ernstfall Versicherungsschutz zu haben.
8. Bodenkasko ja oder nein?
Die Bodenkasko ersetzt im Versicherungsfall die Sanierungskosten für die Verunreinigungen durch umweltgefährdende Stoffe bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme – diese liegt je nach Gesellschaft zwischen 50.000 bis 500.000 €. Voraussetzung für eine Versicherungsleistung ist allerdings, dass Sie umweltgefährdende Stoffe nach neuesten Sicherheitsstandards lagern und dass es sich bei der Schadensursache um ein unfallartiges, plötzliches Ereignis handelt. Außerdem sind Schäden infolge von Korrosion, grob fahrlässigen Verhalten (nicht eingehaltene Vorschriften) oder Allmählichkeitsschäden, die oft unbemerkt über einen längeren Zeitraum entstehen, nicht versichert. Prüfen Sie deshalb, ob Sie diesen Baustein benötigen.
9. Spezielle Absicherung Großtierhaltungen
Für tierhaltende Betriebe ab 50.000 Legehennenplätzen, 100.000 Junghennenplätzen, 100.000 Mastgeflügelplätzen, 1.700 Mastschwein- und 500 Sauenplätzen gelten als Tierhaltungsanlagen gemäß Umwelthaftungsgesetz. Sie tragen ein besonderes Risiko. Deshalb müssen Betreiber für den Fall, dass eine Anlage möglicherweise einen Umwelt- oder Gesundheitsschaden verursacht hat, nachweisen, dass dem nicht so ist (Umkehr der Beweispflicht). Dieses Risiko können Sie über die Betriebshaftpflichtversicherung absichern. Für BImSch-Anlagen benötigen Sie häufig eine Zusatzpolice.
Sofort melden: Änderungen
Melden Sie jedes neue bzw. erhöhte Risiko sobald es vorhanden ist, also z. B. wenn Sie das Güllelager erweitern oder ein neuer Betriebszweig hinzukommt. Verlassen Sie sich nicht auf die sog. Vorsorgeklausel, nach der Sie bestimmte Risiken erst nach der nächsten Beitragsrechnung melden müssen. Diese greift zwar, wenn Sie 50 ha Pachtfläche haben und im Laufe des Jahres 10 ha hinzupachten oder wenn Sie schon ein Reitpferd haben und im Laufe des Jahres ein zweites hinzukommt. Allerdings sind die Risiken, die unter diese Vorsorgeklausel fallen, in der Regel nicht mit der vollen Deckungssumme abgedeckt, sondern z. B. nur mit 50 % oder auch nur mit 10 %. Und manche Risiken wiederum sind überhaupt nicht durch die Vorsorgeklausel abgedeckt. Das betrifft z. B. alle neuen gewerblichen Betriebszweige.
10. Versicherungsschutz für Solaranlagen, Events und Forstarbeiten
Was über die Grunddeckung der Betriebshaftpflicht für die Bewirtschaftung von Hofstelle und Betriebsflächen sowie i.d.R. für Nutztiere wie Rinder, Schweine, Schafe, Kleintiere etc. abgedeckt ist, ist von Police zu Police unterschiedlich. In manchen Verträgen sind z. B. PV-Anlagen, Hoffeste oder Forstarbeiten standardmäßig mitversichert, in anderen nicht. Manche Risiken sind kostenlos mitversichert, andere gegen einen Zusatzbeitrag, ggf. brauchen Sie auch eine Zusatzpolice. Jeder Versicherer hat ein anderes „Baukasten“-System. Sprechen Sie bei Bedarf jeden einzelnen Betriebsbestandteil mit dem Versicherer an und fragen Sie nach, wenn neue Betriebsteile hinzukommen.
11. Haftung bei Feriengästen und Direktvermarktung
Mögliche Ersatzansprüche durch Feriengäste sind bei bis zu acht oder zehn Gästebetten meist automatisch in der Betriebshaftpflicht mitversichert. Bei weiteren Gästebetten müssen Sie die Haftungsansprüche der Gäste je nach Police extra absichern. Eine gewerbliche Direktvermarktung können Sie ggf. über die normale Betriebshaftpflicht absichern, u.U. benötigen Sie jedoch eine Zusatzpolice. Fragen Sie nach.
12. Reitsport: Abdeckung für eigene Pferde und Pensionspferdebetrieb
Eigene Reitpferde sind nicht automatisch in der Betriebshaftpflicht versichert, geben Sie deshalb die genaue Anzahl der Reitpferde im Vertrag an. Für Pensionspferde benötigen Sie zusätzlich eine Tierhüterhaftpflichtversicherung. Stellen Sie außerdem sicher, dass die Pferdehalter für alle Tiere, die bei Ihnen eingestellt sind, eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, für den Fall, dass das Pferd einen Schaden verursacht, den Sie als Pensionspferdebetrieb nicht zu verantworten haben. Zusätzlich können Sie, je nach Einzelfall, eine Tierhüterhaftpflichtversicherung mit Obhutschäden am Pensionspferd für mindestens 10.000 bis 20.000 € Deckungssumme abschließen.
Richtig reagieren: Im Schadensfall
Die Versicherung zahlt nur, wenn Sie den Schaden fahrlässig oder sogar grob fahrlässig verursacht haben. Sie zahlt nicht bei Vorsatz, aber auch dann nicht, wenn Sie den Schaden gar nicht verursacht haben. In solchen Fällen wehrt die Versicherung die Ansprüche Dritter ab. Im Schadensfall schildern Sie deshalb am besten sachlich, wie es zu dem Schaden gekommen ist und nehmen keine Bewertung vor. Denn sowohl ein vorschnelles Schuldeingeständnis als auch eine vorschnelle Zurückweisung einer Schuld, kann Sie um den Versicherungsschutz bringen!
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Ein Schaden passiert schnell – aber ist dieser auch von der Betriebshaftpflicht gedeckt? In der Praxis zeigt sich, dass die Policen oft lückenhaft bzw. nicht auf dem neuesten Stand sind. Sind Sie dann im Ernstfall nicht ausreichend versichert, zahlen Sie im Schadenfall ggf. ein Leben lang.
Grundsätzlich versichert die Betriebshaftpflicht Sie und Ihre Familie gegen Haftungsrisiken und zahlt für Sach-, Vermögens- und Personenschäden, die Sie Dritten gegenüber verursacht haben. Ebenso wehrt die Police unberechtigte Haftungsansprüche gegen Sie ab.
1. Versicherungssumme richtig kalkulieren
Die Versicherungssumme der Betriebshaftpflicht sollte mindestens 5 Mio. € für Personen- und Sachschäden umfassen. Haben Sie alte Verträge mit geringen Versicherungssummen, sollten Sie diese entsprechend anpassen.
Achten Sie darauf, dass die Deckungssumme für bestimmte Risiken mit sog. Sublimits eingeschränkt sind und diese nicht immer ausreichen. So sollten bzw. müssen Sie ggf. beim Produkthaftungsrisiko und bei der Bauherrenhaftpflicht nachbessern.
Die Deckungssumme der erweiterten Produkthaftpflichtpolice für Vermögensschäden durch ein selbst hergestelltes und fehlerhaftes Produkt sollte möglichst auch 5 Mio. € betragen.
Baumaßnahmen sind heutzutage meist bis zur allgemeinen Deckungssumme versichert. In Einzelfällen oder in älteren Verträgen gibt es aber u.U. eine Begrenzung der Deckungssumme auf 300.000 oder 500.000 €. Gerade für größere Maßnahmen sollten Sie dann eine höhere Summe vereinbaren.
2. Wer ist wirklich abgesichert?
In der Betriebshaftpflicht versichert sind alle auf dem Betrieb tätigen Personen, dazu zählen Mitarbeiter, Praktikanten und Erntehelfer. Die Betriebshaftpflicht umfasst in der Regel gleichzeitig die Privathaftpflicht für die Unternehmerfamilie.
Mitversichert sind auf jeden Fall die Kinder. Je nach Police endet der Versicherungsschutz aber mit dem Ende der Schulzeit, nach der ersten Ausbildung, mit der Volljährigkeit, mit dem Auszug aus der elterlichen Wohnung oder auch mit der Heirat.
Altenteiler oder andere auf der Hofstelle wohnende Angehörige sind oft ebenfalls kostenfrei mitversichert. Je nach Wohnsituation kann das aber auch anders sein.
Unverheiratete Lebenspartner sind in der Regel nicht automatisch mitversichert, sie sollten namentlich im Vertrag aufgeführt werden.
Zweifelsfragen klären Sie am besten mit Ihrem Versicherer.
Unterschätztes Risiko: Betriebsteilungen
Eine Betriebsteilung müssen Sie der Versicherung melden! Andernfalls riskieren Sie den Versicherungsschutz für den neuen Betrieb. Meist benötigt jeder Betrieb einen eigenen Versicherungsvertrag. Manchmal können Sie die Nebenbetriebe auch über den Hauptvertrag mitversichern. Wichtig ist, dass Sie dies dann unbedingt schriftlich fixieren. Und falls Sie vergessen haben, nach einer Betriebsteilung den Versicherungsschutz anzupassen, holen Sie das unbedingt nach! Das gilt auch für Hofnachfolger, wenn sie feststellen, dass der Senior bei Betriebsteilung(en) den Versicherungsschutz nicht aktualisiert hat.
3. Versicherungsschutz für verpachtete Flächen
Verpachtete Flächen, die Sie nicht mehr selbst bewirtschaften, sollten Sie mitversichern. Da das Risiko geringer ist, ist auch die Prämie deutlich geringer. Für den Fall, dass Sie Ihre Flächen (außer der Hofstelle) mit oder ohne Gebäude komplett verpachtet haben, sollten Sie den Vertrag auf eine Verpächterhaftpflicht umstellen. Die Prämie ist dann mit 150 bis 200 € pro Jahr deutlich günstiger und Sie haben zusätzlich einen Versicherungsschutz für die Hof-stelle und auch eine Privathaftpflicht.
4. Maschinen leihen: Risiken absichern
Schäden an geliehenen Maschinen sind mittlerweile in den meisten Betriebshaftpflichtpolicen gegen einen Zusatzbeitrag automatisch durch die sog. Gewahrsamsschadendeckung versichert.
Haben Sie aber – wie oft üblich – nur einfache Gewahrsamsschäden versichert, zahlt die Versicherung in der Regel aber nur bei Schäden durch Brände und bei reinen Unfallschäden. Sie können aber – wenn Sie Gewahrsamsschäden versichern – zusätzlich die häufigen Brems-, Betriebs- und Bruchschäden mitversichern, z. B. wenn ein Reifen wegen Überladung platzt oder ein Schaden durch verrutschte Ware entsteht.
Dafür müssen Sie gegen einen weiteren Zusatzbeitrag die erweiterte Gewahrsamsdeckung wählen, deren Deckungssumme je nach Gesellschaft zwischen 20.000 und 100.000 € liegt. Das bietet sich insbesondere an, wenn Sie häufig teure Maschinen ausleiten.
Leihen Sie keine bzw. kaum Maschinen aus, können Sie gegebenenfalls auch komplett auf die Versicherung von Gewahrsamsschäden verzichten.
5. Haftungsfragen bei selbstfahrenden Maschinen
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 20 km/h oder ohne Zulassung sollten Sie über die Betriebshaftpflicht versichern, da es häufig zu Schadensfällen kommt und die zulassungsfreien Maschinen bis 20 km/h nicht automatisch mitversichert sind. So müssen Sie zum Beispiel den Mähdrescher, der im Rahmen der Nachbarschaftshilfe häufig beitragsfrei mitversichert ist, für Lohnarbeiten meistens zusätzlich versichern.
6. Düngemittel und Kraftstoffe korrekt absichern
Für die Lagerung von Düngemitteln gibt es in aktuellen Verträgen in der Regel keine zeitliche Begrenzung mehr. In älteren Verträgen findet sich jedoch häufiger eine Begrenzung der Lagerdauer auf zum Beispiel einen Monat. Hier sollten Sie gegebenenfalls entsprechend nachbessern.
Bei Heizöl, Diesel und Mineralölen sind 10.000 bis 20.000 Liter oft über den Basistarif abgesichert. Fragen Sie Ihre Versicherung. Bei größeren Mengen sollten Sie alle Behälter angeben und zusätzlich versichern. Bei der Lagerung müssen Sie alle aktuellen Sicherheitsvorschriften einhalten.
7. Schutz für Ihr Güllelager optimieren
Die Lagerkapazitäten von Gülle sind je nach Gesellschaft von 1.000 m3 bis zu 2.500 m3 über den Basistarif abgesichert. Wichtig ist, dass – auch wenn Sie unter dieser Grenze bleiben – nur die Güllemenge versichert ist, die Sie im Vertrag angegeben haben. Geben Sie also nicht nur 1.500 m3 an, wenn Sie 1.700 m3 lagern können. Und falls Sie mehr Gülle lagern als im Basisvertrag mitversichert ist, müssen Sie das erst recht angeben und den entsprechenden Aufpreis zahlen. Denken Sie auch daran, dass Sie alle Sicherheitsvorschriften einhalten müssen, um im Ernstfall Versicherungsschutz zu haben.
8. Bodenkasko ja oder nein?
Die Bodenkasko ersetzt im Versicherungsfall die Sanierungskosten für die Verunreinigungen durch umweltgefährdende Stoffe bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme – diese liegt je nach Gesellschaft zwischen 50.000 bis 500.000 €. Voraussetzung für eine Versicherungsleistung ist allerdings, dass Sie umweltgefährdende Stoffe nach neuesten Sicherheitsstandards lagern und dass es sich bei der Schadensursache um ein unfallartiges, plötzliches Ereignis handelt. Außerdem sind Schäden infolge von Korrosion, grob fahrlässigen Verhalten (nicht eingehaltene Vorschriften) oder Allmählichkeitsschäden, die oft unbemerkt über einen längeren Zeitraum entstehen, nicht versichert. Prüfen Sie deshalb, ob Sie diesen Baustein benötigen.
9. Spezielle Absicherung Großtierhaltungen
Für tierhaltende Betriebe ab 50.000 Legehennenplätzen, 100.000 Junghennenplätzen, 100.000 Mastgeflügelplätzen, 1.700 Mastschwein- und 500 Sauenplätzen gelten als Tierhaltungsanlagen gemäß Umwelthaftungsgesetz. Sie tragen ein besonderes Risiko. Deshalb müssen Betreiber für den Fall, dass eine Anlage möglicherweise einen Umwelt- oder Gesundheitsschaden verursacht hat, nachweisen, dass dem nicht so ist (Umkehr der Beweispflicht). Dieses Risiko können Sie über die Betriebshaftpflichtversicherung absichern. Für BImSch-Anlagen benötigen Sie häufig eine Zusatzpolice.
Sofort melden: Änderungen
Melden Sie jedes neue bzw. erhöhte Risiko sobald es vorhanden ist, also z. B. wenn Sie das Güllelager erweitern oder ein neuer Betriebszweig hinzukommt. Verlassen Sie sich nicht auf die sog. Vorsorgeklausel, nach der Sie bestimmte Risiken erst nach der nächsten Beitragsrechnung melden müssen. Diese greift zwar, wenn Sie 50 ha Pachtfläche haben und im Laufe des Jahres 10 ha hinzupachten oder wenn Sie schon ein Reitpferd haben und im Laufe des Jahres ein zweites hinzukommt. Allerdings sind die Risiken, die unter diese Vorsorgeklausel fallen, in der Regel nicht mit der vollen Deckungssumme abgedeckt, sondern z. B. nur mit 50 % oder auch nur mit 10 %. Und manche Risiken wiederum sind überhaupt nicht durch die Vorsorgeklausel abgedeckt. Das betrifft z. B. alle neuen gewerblichen Betriebszweige.
10. Versicherungsschutz für Solaranlagen, Events und Forstarbeiten
Was über die Grunddeckung der Betriebshaftpflicht für die Bewirtschaftung von Hofstelle und Betriebsflächen sowie i.d.R. für Nutztiere wie Rinder, Schweine, Schafe, Kleintiere etc. abgedeckt ist, ist von Police zu Police unterschiedlich. In manchen Verträgen sind z. B. PV-Anlagen, Hoffeste oder Forstarbeiten standardmäßig mitversichert, in anderen nicht. Manche Risiken sind kostenlos mitversichert, andere gegen einen Zusatzbeitrag, ggf. brauchen Sie auch eine Zusatzpolice. Jeder Versicherer hat ein anderes „Baukasten“-System. Sprechen Sie bei Bedarf jeden einzelnen Betriebsbestandteil mit dem Versicherer an und fragen Sie nach, wenn neue Betriebsteile hinzukommen.
11. Haftung bei Feriengästen und Direktvermarktung
Mögliche Ersatzansprüche durch Feriengäste sind bei bis zu acht oder zehn Gästebetten meist automatisch in der Betriebshaftpflicht mitversichert. Bei weiteren Gästebetten müssen Sie die Haftungsansprüche der Gäste je nach Police extra absichern. Eine gewerbliche Direktvermarktung können Sie ggf. über die normale Betriebshaftpflicht absichern, u.U. benötigen Sie jedoch eine Zusatzpolice. Fragen Sie nach.
12. Reitsport: Abdeckung für eigene Pferde und Pensionspferdebetrieb
Eigene Reitpferde sind nicht automatisch in der Betriebshaftpflicht versichert, geben Sie deshalb die genaue Anzahl der Reitpferde im Vertrag an. Für Pensionspferde benötigen Sie zusätzlich eine Tierhüterhaftpflichtversicherung. Stellen Sie außerdem sicher, dass die Pferdehalter für alle Tiere, die bei Ihnen eingestellt sind, eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, für den Fall, dass das Pferd einen Schaden verursacht, den Sie als Pensionspferdebetrieb nicht zu verantworten haben. Zusätzlich können Sie, je nach Einzelfall, eine Tierhüterhaftpflichtversicherung mit Obhutschäden am Pensionspferd für mindestens 10.000 bis 20.000 € Deckungssumme abschließen.
Richtig reagieren: Im Schadensfall
Die Versicherung zahlt nur, wenn Sie den Schaden fahrlässig oder sogar grob fahrlässig verursacht haben. Sie zahlt nicht bei Vorsatz, aber auch dann nicht, wenn Sie den Schaden gar nicht verursacht haben. In solchen Fällen wehrt die Versicherung die Ansprüche Dritter ab. Im Schadensfall schildern Sie deshalb am besten sachlich, wie es zu dem Schaden gekommen ist und nehmen keine Bewertung vor. Denn sowohl ein vorschnelles Schuldeingeständnis als auch eine vorschnelle Zurückweisung einer Schuld, kann Sie um den Versicherungsschutz bringen!