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topplus Gülledüngung auf Grünland

Bayern: Gülleausbringung mit Breitverteiler bleibt möglich

Bis zu einem TS-Gehalt von 4,6 % dürfen Bayerns Bauern weiterhin Rindergülle mit dem Breitverteiler ausbringen. Über diese und weitere Ausnahmen gibt die GülleAppBayern Auskunft, die jetzt startete.

Lesezeit: 3 Minuten

Ab dem 1. Februar 2025 dürfen flüssige Wirtschaftsdünger auch auf Grünland und mehrschnittigen Feldfutterbauflächen nur noch streifenförmig und bodennah ausgebracht werden. Seit 2020 ist dies bereits für den Ackerbau vorgeschrieben.

Doch unter bestimmten Bedingungen kann in Bayern der Breitverteiler weiterhin eingesetzt werden. Laut Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber und dem Präsident des Bayerischen Bauernverbands (BBV), Günther Felßner, die am Montag dieser Woche die GülleAppBayern vorgestellt und offiziell gestartet haben, haben Wissenschaftler den TS-Gehalt der Gülle als einen entscheidenden Faktor in Sachen Emissionen identifiziert.

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Gülle bis 4,6 % TS-Gehalt gilt als emissionsarm

Auf Grundlage der Untersuchungsergebnisse wird der Breitverteiler in Bayern wie die streifenförmige Ausbringtechnik als emissionsminderndes Verfahren anerkannt. Bis zu einem TS-Gehalt von 4,6 Prozent ist so die Ausbringung von Rindergülle mit Breitverteilertechnik zulässig. Der TS-Gehalt liegt üblicherweise zwischen sechs bis zehn Prozent und kann durch die Zugabe von Wasser verringert werden. "Durch die neue emissionsarmen Breitverteilung haben Betriebe die Möglichkeit, ganzjährig den Breitverteiler bei der Ausbringung von verdünnter Rindergülle auf Grünland und nun sogar auch auf bestelltem Ackerland einzusetzen - ganz ohne zusätzliche Bürokratie", sagte BBV-Präsident Felßner. Das gebe den Landwirten, die von der Regelung für verdünnte Rindergülle profitieren, eine gute und praktikable Option zum Einsatz des Breitverteilers auf Äckern und Wiesen.

Weil es daneben noch weitere Ausnahmen von der bodennahen Ausbringung gibt und damit die Landwirte die Verordnung zur Ausbringung rechtssicher umsetzen können, hat die bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft die GülleAppBayern entwickelt.

App auf allen Endgeräten nutzbar

Die App ist Web-basiert und kann deshalb vom PC bis zum Smartphone auf allen Endgeräten genutzt werden.  Landwirte müssen lediglich ihre Betriebsnummer eingeben und gelangen mit wenigen Klicks zu den Auswertungen. So gibt die App Auskunft über alle von der bodennahen Gülleausbringung befreiten Flächen eines Betriebs oder die zulässige Ausbringzeiten von Rindergülle auf Grünland. Zur App kommen Sie hier.

Das kann die App:

  • Die Anwendung beinhaltet die Wasserverdünnung von Rindergülle als alternatives Verfahren zur bodennahen Ausbringtechnik.

  • Über die GülleAppBayern können alle gültigen Ausnahmeregelungen von der Verpflichtung zur bodennahen, streifenförmigen Gülleausbringung für alle betrieblichen Flächen vom Landwirt abgerufen werden. Dazu werden die Daten des Mehrfachantrags automatisch eingelesen.

  • Sie zeigt Sperrfristen und Sperrfristverschiebungen für alle Grünlandflächen des Betriebs auf.

  • Eine aktuelle Wettervorhersage unterstützt die Landwirte dabei, den optimalen Zeitpunkt zur emissionsarmen Ausbringung von Gülle zu treffen.

  • Die App berechnet automatisch die Betriebsgrößengrenze von 15 ha für eine Befreiung von der Verpflichtung zur bodennahen, streifenförmigen Gülleausbringung in Bayern inklusiv aller abzugsfähigen Flächen bezogen auf die Ausbringtechnik.

  • Nach der Auswertung erhalten die Landwirtinnen und Landwirte automatisch eine Übersicht, ob und wie im kommenden Zeitraum die Rindergülle ausgebracht werden darf. Das Ergebnis kann zudem als PDF-Dokument abgerufen werden.

Vereinbarung aus dem Zukunftsvertrag

Die „GülleAppBayern“ ist eine der Vereinbarungen im Zukunftsvertrag zur Landwirtschaft in Bayern, den die Bayerische Staatsregierung mit dem BBV vor einem Jahr geschlossen hat. Darauf verwies Ministerin Kaniber bei der Freischaltung der App: „Mit der GülleAppBayern haben wir nicht nur eine wichtige Vereinbarung aus dem Zukunftsvertrag realisiert. Wir schaffen damit auch verlässlich Klarheit und Rechtssicherheit, wie ab dem 1. Februar des nächsten Jahres Rindergülle ausgebracht werden kann.“  Damit werde klar, dass Bayern nicht nur Vereinfachungen für die Familienbetriebe verspricht, sondern sie auch konsequent und gemeinsam mit der Landwirtschaft umsetzt.

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