Frage:
Ich bin Landwirt und führe einen Hof im Vollerwerb im Außenbereich. Der Hof ist in der Höfeordnung. Nachfolger könnte mein Neffe werden, dann würde er den Hof aber im Nebenerwerb weiterführen. Ich möchte das zum Hof gehörige Altenteilerhaus gerne an meinen Bruder übertragen oder verkaufen. Ist das möglich? Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?
Antwort:
Grundsätzlich sind die Baugenehmigungen für die Altenteilerhäuser mit einer Nebenbestimmung versehen, die besagt, dass die Grundstücke, auf denen das Altenteilerhaus steht, nicht im Wege der Eigentumsübertragungen auf andere Personen übergehen dürfen. In der Regel heißt es in den Nebenbestimmungen, dass das Eigentum am Altenteilerhausgrundstück nie von den restlichen Hofgrundstücken getrennt werden darf.
Sollten Sie gegen diese Nebenbestimmung verstoßen, riskieren sie die Baugenehmigung. Davon ist also abzuraten.
Langfristige Folgen bedenken
Wenn dauerhaft klar ist, dass das Altenteilerhaus nicht mehr zum Hof gehören soll und/oder Altenteiler auch nicht vorhanden sind, können Sie eine Umwidmung des Altenteilerhauses in ein normales Wohnhaus beim Bauamt beantragen. Das Bauamt hat dann über diesen Antrag zu entscheiden. Erst wenn dem Antrag stattgegeben wird und die Genehmigung für das Altenteilerhaus entwidmet ist, können Sie das Haus losgelöst von dem restlichen Hof an ihren Bruder übertragen oder auch verkaufen. Allerdings ist zu beachten, dass die Hofstelle nie wieder eine Genehmigung für ein Altenteilerhaus oder ein anderes freistehendes Haus erhalten wird. In der Regel möchten die Übernehmer der Hofstelle deshalb diesen Antrag nicht unterstützen, denn sie würden sich langfristig dieser Einschränkung unterwerfen müssen.
Unsere Expertin: Sonja Friedemann, Rechtsanwältin, WLV, Münster, NRW
Schicken Sie uns Ihre Fragen!
Haben auch Sie eine Leserfrage? Wir helfen Ihnen gerne weiter! Senden Sie uns Ihre Frage an leserfragen@topagrar.com