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topplus Agrarantrag, Blühflächen, HF

Diese Fristen sind für Landwirte im Mai 2025 wichtig

Die Abgabefrist für den Agrarantrag endet am 15. Mai. Bis dahin müssen auch Blühflächen ausgesät sein. Schweinehalter sollten dringend die Haltungsform melden. Das sind Fristen für Landwirte im Mai:

Lesezeit: 4 Minuten

Landwirtinnen und Landwirte sind im Mai auf dem Grünland und dem Acker unterwegs. Im Büro steht jedes Jahr aufs Neue am 15. Mai die Abgabefrist für den Agrarantrag an. Diese und weitere Fristen und Änderungen sind im Mai 2025 für die Landwirtschaft von Bedeutung:

Abgabefrist für den Agrarantrag läuft ab

Der 15. Mai ist der letzte Tag, an dem der Agrarantrag, auch Mehrfachantrag, Sammelantrag oder Gemeinsamer Antrag je nach Bundesland genannt, ohne Verspätungskürzungen eingereicht werden kann. In diesem Jahr fällt der 15. Mai auf einen Donnerstag und damit auf einen regulären Arbeitstag in allen Verwaltungen.

Nutzungsänderungen oder die Nachmeldung einzelner Flächen sind noch ohne Kürzung bis zum 31. Mai möglich. Mit einer Kürzung der Prämiensumme (1% pro Tag der Verspätung) können bis zum 31. Mai auch noch Anträge nachträglich eingereicht werden. Nach dem 31. Mai eingehende Anträge und Nachmeldungen von beantragten Flächen gelten als verspätet und erhalten von den Landesagrarverwaltungen eine Ablehnung.

Neu sind 2025 die Anforderungen der sozialen Konditionalität, die zum 1. Januar 2025 in Kraft getreten sind. Vereinfachungen gibt es 2025 bei den verpflichtenden GLÖZ-Standards. Die wichtigste ist, dass ab 2025 die verpflichtende Stilllegung aus GLÖZ 8 abgeschafft ist.

Bei diesen Antragsportalen können Sie in Ihrem Bundesland mit dem Agrarantrag loslegen:

Frist für Aussaat der Blühflächen endet

Der 15. Mai ist der späteste Aussaatzeitpunkt für Blühflächen im Rahmen der Öko-Regelung 1b "Blühflächen auf Ackerland" und 1c "Blühflächen in Dauerkultur". Beachten Sie hierbei jeweils die bundeslandspezifischen Vorgaben für die Zusammensetzung der Blühmischung.

Aber auch Buntbrachen, Erosionsschutzstreifen oder Wildpflanzenmischungen im Rahmen der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) müssen bis zu diesem Termin eingesät sein.

Mindesthaltezeitraum für GAP-Tierprämien startet

Vom 15. Mai bis zum 15. August dauert der Mindesthaltungszeitraum für Mutterkühe, Schafe und Ziegen, wenn für diese im Agrarantrag eine gekoppelte Tierprämie beantragt wurde.

Neu ist 2025, dass bei den Prämien für Mutterschafe und -ziegen die Vorgabe zum Mindestalter und die Obergrenze für die Anzahl der förderfähigen Tiere entfällt, so dass es keine Stichtagsmeldung in der HI-Tier mehr braucht. Zudem steigen 2025 die Prämien für Mutterkühe auf rund 87 € je Tier (bisher 78 €). Für Mutterschafe und -ziegen steigen die Prämien auf rund 39 € je Tier (bisher 35 €).

Agroforstsystem beantragen

Wer auf seinen Flächen ein Agroforstsystem anlegen will, muss den Antrag bis spätestens zum 15. Mai bei der zuständigen Offizialbehörde eingereicht haben. Neu ist 2025, dass Betriebe für Agroforstsysteme keine Nutzungskonzepte mehr vorlegen müssen.

Nachweis Agri-PV-Anlage beachten

Wer den Flächenantrag für eine Fläche mit Agri-Photovoltaikanlage stellt, muss bis 31. Mai den Nachweis erbringen, dass die Anlage den gesetzlichen Vorgaben nach der GAP-Direktzahlungenverordnung (§ 12 Absatz 5 Satz 1) entspricht.

Schweinehalter sollten Haltungsform im Mai noch melden

Schweinemästern drohen ab dem 1. August große Vermarktungsprobleme, wenn sie die Haltungsform nicht über eine Kennnummer nachweisen. Angesichts der möglichen Bearbeitungszeit von bis zu 2 Monaten nach Eingang der Meldung und der Arbeitsverzögerung durch die Sommerferien sollten Schweinemäster spätestens im Mai ihre Haltungsform melden.

Start der verpflichtenden Tierhaltungskennzeichnung im LEH ist der 1. August. Danach riskieren Schweinemäster, dass sie ohne HF-Nummer keinen Abnehmer für ihre Schweine finden.

ITW verlängert Frist für Buchtenstrukturierung bis Juni

Aufgrund von Lieferengpässen hat die Initiative Tierwohl (ITW) die Frist zur Umsetzung des Kriteriums Buchtenstrukturierung nochmals bis zum 30. Juni 2025 verlängert. Eigentlich müssen die teilnehmenden Betriebe die neuen Kriterien seit Jahresbeginn mindestens für alle neu eingestallten Mastschweine umsetzen. Bis zum 1. April sollten dann spätestens die Neuerungen für alle Schweine im ITW-Betrieb umgesetzt sein. Wegen Lieferengpässen und langen Lieferzeitenwurde wurde die Frist des Kriteriums Buchtenstrukturierung noch einmal bis zum 30. Juni 2025 verlängert, wie die ITW in einem Schreiben an die Bündler informiert.

Weitere Informationen gibt es hier:

Zweiter Vorschuss für die Berufsgenossenschaft fällig

Zum 15. Mai ist der zweite Vorschuss für den Beitrag zur landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft fällig. Im Vorschussverfahren der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft gibt es zwei Zahlungsvarianten, das SEPA-Lastschriftverfahren und die normale Überweisung. Erteilt man der Berufsgenossenschaft eine Einzugsermächtigung werden jeweils am 15. Januar und 15. Mai 40 % des Vorjahresbeitrags als Vorschuss fällig. Eine Abrechnung erfolgt im August, der ermittelte Restbetrag wird in beiden Fällen zum 15. September fällig.

Neue Förderrunde für Drohnen zur Rehkitzrettung gestartet

Mit bis zu 4.000 € unterstützt das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) wieder die Anschaffung von Drohnen, um Rehkitze vor der Mahd im Gras zu finden. Das BMEL fördert auch in diesem Jahr die Anschaffung geeigneter Drohnen mit Wärmebildkamera zur Rehkitzrettung. Bis 17. Juni 2025 können eingetragene Vereine einen Antrag auf Förderung bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) stellen.

Weitere Informationen gibt es hier:

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