Rund 1 Mrd. € stehen jährlich für die sieben Öko-Regelungen (ÖR) zur Verfügung, die Landwirte im Agrarantrag freiwillig beantragen können.
Welche ÖR besonders beliebt sind und wer sie nutzt, haben jetzt Forscher vom Thünen-Institut in ihrem Thünen Working Paper 257 analysiert.
Grundlage sind hier u.a. Daten aus den Bundesländern Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz, für 2024 sind sie vorläufig. Hier einige der Ergebnisse:
Große Betriebe nehmen Öko-Regelungen öfter in Anspruch als kleine.
Im Jahr 2023 nahmen 33 % und im Jahr 2024 56 % aller Betriebe an mindestens einer Öko-Regelung teil.
Für die ÖR1a (freiwillige Stillegung) entschieden sich rund 77.000 Betriebe (s. Übersicht). Die Landwirte in Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Brandenburg nahmen 2024 mit 2,8 und 3,6 % ihres Ackerlandes teil.
Die ÖR 2 (Vielfältige Kulturen) stellt mit über 2 Mio. ha die größte Fläche. Spitzenreiter ist hier Brandenburg, wo 43 % der Ackerfläche nach ÖR 2 bewirtschaftet wird.
An ÖR 4 (Grünlandextensivierung) nahmen rund 38.000 Betriebe teil. Im Saarland wird auf 56 % des Dauergrünlandes diese Maßnahme beantragt, in Thüringen auf 55 %.
Die ÖR 5 (Kennarten im Dauergrünland) nutzen 66.000 Betriebe auf rund 1,7 Mio. ha.
„Die Landwirte beantragten die Öko-Regelung auf deutlich mehr Flächen als erwartet. Dies ist ein Hinweis, dass es doch noch mehr Grünland als angenommen mit einer gewissen Vielfalt an Kräutern gibt“, erläutert Norbert Röder vom Thünen-Institut.
In Frankreich sind die Regeln lockerer
Interessant ist auch ein Blick nach Frankreich. Hier sei das Ambitionsniveau der neuen Öko-Regelungen sehr niedrig. Untersuchungen hätten ergeben, dass viele Betriebe höchstwahrscheinlich ohne weitere Anpassung die Bedingungen der höchsten Förderstufe erfüllt hätten.
Das Thünen Working Paper enthält übersichtlich aufgegliedert sehr interessante Details dazu, wie Betriebe in den Bundesländern die Ökoregelungen genutzt haben. Es ist kostenlos abrufbar.