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Hohe Energiekosten

Landwirte in NRW können Hilfe für Heizöl, Pellets und Flüssiggas als Unternehmen beantragen

Zuzüglich der Heizkostenzuschüsse für Privatleute bieten die Bundesländer auch Unternehmen Hilfen bei hohen Energiekosten an. NRW öffnet sein Verfahren jetzt auch für landwirtschaftliche Betriebe.

Lesezeit: 5 Minuten

Ab sofort können kleine und mittlere Unternehmen, Soloselbstständige, freiberuflich Tätige und landwirtschaftliche Betriebe auch für nicht-leitungsgebundene Energieträger einen Zuschuss im Landesprogramm „Härtefallhilfe KMU Energie“ beantragen. Dazu gehören neben Heizöl und Holzpellets auch Flüssiggas, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz, Kohle und Koks. Den Zuschuss erhalten Betroffene, wenn sich die Preise für Beschaffungen im Jahr 2022 mehr als verdoppelt haben, teilt das Wirtschaftsministerium aus Nordrhein-Westfalen mit.

„In den vergangenen Monaten sind die Energiepreise zwar zum Glück spürbar gesunken, die kräftigen Preissteigerungen im Jahr 2022 haben aber viele Betriebe massiv belastet – und dort setzt das aktuelle Hilfsprogramm an“, sagte Wirtschaftsministerin Mona Neubaur (Grüne).

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Für die Programmerweiterung übernimmt die NRW-Bank als Förderbank des Landes die Prüfung und Bewilligung in einem digitalen Antragsverfahren. Die Ausgestaltung der Härtefallhilfe ist eng an die Hilfen für Privathaushalte angelehnt.

Das Antragsportal der Härtefallhilfe KMU Energie finden Sie hier: https://nrwbank.de/haertefallhilfe-kmu-energie-nle

In den meisten Bundesländern können Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) mit hohen Energiepreissteigerungen aus dem Jahr 2022 rückwirkend Anträge für Härtefallhilfen stellen. Landwirtschaftliche Betriebe werden aber nicht überall in die begünstigte Gruppe gezählt.

Explizit mit einbezogen in die Energiehilfen für die Wirtschaft ist die Landwirtschaft in Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland. In Niedersachsen können nur Landwirte mit einem angemeldeten Gewerbe an den Härtefallhilfen für Unternehmen mit hohen Energiekosten teilhaben.

Folgende Regelungen haben die Bundesländer für Unternehmen getroffen:

Bayern:

In Bayern können seit dem 6. März bayerische KMUs und auch Landwirte die dortige Energie-Härtefallhilfe beantragen. Die Bayerische Energie-Härtefallhilfe für Unternehmen gewährt für den Hilfszeitraum von Januar bis Dezember 2023 einen Ausgleich für betriebliche Energiekosten von leitungsgebundenen Energieträgern (Strom, Gas, Fernwärme) und nicht-leitungsgebundenen Energieträgern (leichtes Heizöl, Holzpellets, Hackschnitzel, Flüssiggas, Kohle). Voraussetzung ist, dass die gezahlten Energiepreise über eine Verdoppelung des Durchschnittspreises 2021 hinausgehen.

Baden-Württemberg:

In Baden-Württemberg können die Härtefallhilfen Energie für kleine und mittlere Unternehmen auch von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben beantragt werden. Das gilt laut dem dortigen Wirtschaftsministerium für Energieträger jegliche Art, neben Strom, Gas und Wärme können auch für Holzpellets, Heizöl und Flüssiggas. Voraussetzung für die Härtefallhilfen ist unter anderem, dass die Energiekosten (netto) des Unternehmens sich im beantragten Förderzeitraum gegenüber dem Vorjahreszeitraum mindestens verdreifacht haben. Anträge können seit dem 15. März gestellt werden.

Hessen:

Auch hessische Unternehmen, die von den hohen Energiekosten des Jahres 2022 in ihrer Existenz bedroht sind, können seit dem 10. März Härtefallhilfen beantragen. Selbstverständlich gelte das auch für landwirtschaftliche Betriebe, sofern sie die allgemeinen Anforderungen erfüllen, teilt das hessische Wirtschaftsministerium gegenüber top agrar mit. Voraussetzung ist, die Unternehmen müssen im Jahr 2022 eine Verdreifachung ihrer Energiekosten erlitten haben, deswegen in die roten Zahlen geraten sein, und die Energiekosten müssen mindestens 6 % ihres Umsatzes betragen haben.

Niedersachsen:

Die „Wirtschaftshilfe KMU Niedersachsen“, für die seit dem 23. Februar Anträge gestellt werden können, richtet sich ausschließlich an gewerblich tätige Unternehmen, bestätigt das Wirtschaftsministerium aus Hannover gegenüber top agrar. Nachzuweisen ist dies über eine entsprechende Gewerbeanmeldung. Sofern landwirtschaftliche Betriebe allerdings ein Gewerbe im Haupterwerb angemeldet haben, besteht auch für sie eine Antragsberechtigung für das Förderprogramm. Eine Antragsvoraussetzung ist, dass die Gesamtausgaben für Energie im Zeitraum Juli bis Dezember 2022 um mehr als 3.000 € über dem doppelten Betrag im Zeitraum Juli bis Dezember 2021 gelegen haben. Der Antragszeitraum endet bereits Ende März 2023.

Rheinland-Pfalz:

In Rheinland-Pfalz sind landwirtschaftliche Betriebe dann antragsberechtigt, wenn sie die Kriterien für die dortigen Härtefallhilfen erfüllen und der sonstige beihilferechtliche Rahmen nicht ausgeschöpft wurde. Förderungsberechtigt sind Unternehmen dort, wenn die Energiekosten im letzten Jahr um mindestens das Dreifache gestiegen sind oder der operative Verlust mindestens 5.000 € betrug. Rheinland-Pfalz fördert energieträgerübergreifend, so dass auch Hilfen für Heizöl und Pellets gezahlt werden. Anträge können seid Ende März gestellt werden.

Saarland:

Auch im Saarland können landwirtschaftliche Betriebe die Härtefallhilfen für KMU in Anspruch nehmen, wenn sie die Bedingungen erfüllen. Sie gilt für alle Energieträger auch für Holzpellets, Hackschnitzel, Flüssiggas, Heizöl und Scheitholz. Für die Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse beläuft sich die max. Höhe der Härtefallhilfe Energie Saarland auf 20.000 €, heißt es beim Wirtschaftsministerium im Saarland. Bedingung für die Hilfe ist eine Verdreifachung der betrieblichen Energiekosten, die Energieintensität musste sich im Jahr 2022 auf mind. 6 % belaufen und es musste im Jahr 2022 ein energiekosteninduzierter, operativer Verlust vorgelegen haben. Anträge können seit dem 15. März gestellt werden.

Hilfen für Pellets, Heizöl und Flüssiggas für Privathaushalte seit Mai

Seit Mitte Mai läuft in allen Bundesländern das Antragsverfahren für die Heizkostenhilfe für Heizöl, Holzpellets und Flüssiggas. Das Land Hamburg stellt für 13 Bundesländer eine gemeinsame Antragsplattform zur Verfügung. Die gemeinsame Antragsplattform für die Bundesländer Hamburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen ist über den Link https://lsaurl.de/Härtefallhilfe zu erreichen.

Bayern und Nordrhein-Westfalen betreiben ein jeweils eigenes Antragsverfahren. In Bayern können auf der Webseite https://www.stmas.bayern.de/energiekrise/ gestellt werden. In NRW können ab 16. Mai 2023 in einem ersten Schritt Haushalte, die selbst die Feuerstätte betreiben, den Antrag stellen (Direktantragstellende). Für Vermieterinnen und Vermieter soll die Antragsstrecke erst zwei Wochen später geöffnet werden. Die Antragsstellung in NRW muss online erfolgen unter: www.heizkostenhilfe.nrw

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