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Erntegut-Streit: DRV und Agrarhandelsverband mahnen sachorientierte Lösung an

Der Agrarhandel und der DRV bemühen sich, die Wogen im Streit um das Erntegut-Urteil zu glätten. Sie appellieren an alle Beteiligten, Schuldzuweisungen zu vermeiden und faktenbasiert zu diskutieren.

Lesezeit: 2 Minuten

Im Streit um die Auslegung des Erntegut-Urteils hatte sich der Ton zwischen dem Deutschen Bauernverband (DBV) und dem Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter (BDP) sowie der Saatgut-Treuhand (STV) zuletzt deutlich verschärft. Der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) und Der Agrarhandel (DAH) wollen nun die Wogen glätten und warnen vor undifferenzierten Schuldzuweisungen bei der Erfüllung des BGH-Urteils zum Erntegut. Sie rufen angesichts der bevorstehenden Ernte zu einem fakten- und lösungsorientierten Umgang mit der Situation auf.

Händler setzen auf fairen und transparenten Umgang

„Es ist für die Agrarhändler seit Jahr und Tag eine Selbstverständlichkeit, fairen und transparenten Umgang mit ihren landwirtschaftlichen Partnern zu leben. Die Erfassungshändler wenden viel Zeit und Mühe auf, um den landwirtschaftlichen Kunden die aktuelle Situation zu erläutern, um Verständnis zu werben, bis hin zu technischen Erläuterungen, wie beispielsweise die Erntegutbescheinigung zu erlangen ist", erklären DRV-Geschäftsführer Dr. Philipp Spinne und DAH-Geschäftsführer Martin Courbier. Sie weisen auch aus diesem Grund den Vorwurf vehement von sich, dass sich der Erfassungshandel in dieser Lage überzogener Rechtsauslegungen bediene, die einseitig zu Lasten der Landwirte ausgetragen werden.

Beide machen deutlich: „Die Agrarhändler setzen alles daran, die Landwirte bei der Erfüllung der gemeinsamen Nachweispflicht zu unterstützen. Gleichzeitig sind sie gefordert, Schaden von ihren Unternehmen abzuhalten. Die finanziellen Risiken für den Erfassungshandel sind enorm.“ Bei falschen Angaben drohten Strafen im fünfstelligen Eurobereich – und zwar pro Fall. Das rigorose Vorgehen der Saatgut-Treuhand Verwaltung (STV) erhöhe den Druck auf den Erfassungshandel, sodass die Agrarhändler sich so rechtssicher wie möglich aufstellen müssten.

 Gesetzliche Nachbauregelung nachschärfen

„Daher reagieren unsere Unternehmen zu Recht sehr sensibel, wenn sie Angaben erhalten, die falsch sind oder bei denen es von vornherein fraglich ist, ob sie in einem späteren Gerichtsverfahren akzeptiert werden“, verdeutlichen Courbier und Spinne. Sie weisen explizit darauf hin, dass die Zusammenarbeit zwischen Landwirten und Handel in der ganz überwiegenden Mehrheit hervorragend funktioniere: „Landwirte und Agrarhandel leben eine gute und vertrauensvolle Partnerschaft. Probleme entstehen durch wenige unredliche Landwirte.“

DAH und DRV sehen aber auch den Gesetzgeber in der Pflicht: „Das Grundübel liegt in der unzureichenden gesetzlichen Nachbauregelung. Hier muss angesetzt werden“, fordern Spinne und Courbier. 

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