Frage:
Wir haben vor kurzem die Genehmigung zu einer Änderungsnutzung eines alten landwirtschaftlichen Stalles erhalten. Geplant sind Ferienwohnungen zur Vermietung. Trotz der Baugenehmigung wünscht jetzt die Stadt eine schriftliche Bestätigung, dass wir die Ferienwohnung nicht an Monteure vermieten. Ist das rechtens? Muss ich demnächst bei jeder Vermietung sicherstellen, dass es sich nicht um Monteure handelt?
Antwort:
Die Stadt ist im Recht. Wenn in der Baugenehmigung nur die Nutzungsänderung zur Vermietung von Ferienwohnungen aufgeführt ist, dürfen die Wohnungen auch nicht zum dauerhaften Mieten dienen. Monteurswohnungen dienen allerdings dem dauerhaften Wohnen und entsprechen damit nicht der Baugenehmigung, die Sie haben. Sie können keine Genehmigung erhalten, die sowohl eine Nutzung als Ferienwohnung wie auch gleichzeitig als dauerhafte Wohnung beinhaltet. Insofern werden Sie sich für die eine oder andere Variante entscheiden müssen.
Da grundsätzlich der Baugenehmigungsinhaber, also Sie, dafür zuständig ist, eine rechtmäßige Nutzung sicherzustellen, müssen Sie also tatsächlich bei jeder Vermietung im Einzelfall nachfragen, aus welchem Grund die Anmietung gewünscht ist.
Unsere Expertin: Sonja Friedemann, Rechtsanwältin, WLV, Münster, NRW
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